Vorlage - MUE/2021/014-03  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
MUE/2021/014
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
02.02.2022 
Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
09.02.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Haushaltssatzung  
1. Veränderungsliste  
Gesamtergebnis- und Finanzhaushalt  

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag  

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf 5.547.400 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 5.995.900 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 57.000 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 00 €

 

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag  

 

2.1  der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.232.600 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.476.000 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 623.600 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.424.300 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit  800.700 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 48.600 €

     

  festgesetzt.  

     

  Nachrichtlich: Gesamtbetrag  

  - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 6.656.900 €

  - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 6.949.100 €

     

b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

 Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 800.700 €

 festgesetzt.

 

c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 910.000 € festgesetzt.               

d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur

 rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

 wird auf 870.000 € festgesetzt.

 

e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022

 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer  

1.1 r die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v. H.

1.2 r die Grundstücke (Grundsteuer B) 490 v. H.

   

  

2. Gewerbesteuer 390 v. H.

 

f) Das Investitionsprogramm wird wie in der Anlage (Finanzhaushalt 2022) beschlossen.

    

g) Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht

 gebildet.  

 

    

h)  

  

1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1

 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 75.000 €

 übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht

 kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu

 nnen.

 

2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG

 sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 275.000 € übersteigen und keine

 Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen

 gegeben ist.

 

3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den

 Betrag von 200.000 € übersteigt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Veränderungsliste können die Änderungen des Haushaltsplanes seit der Einbringung entnommen werden.

 

Der Ergebnishaushalt der Gemeinde weist in der Veränderungsliste einen Fehlbetrag in Höhe von 391.500 aus.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegende Veränderungsliste.

 


Anlage/n:

Haushaltssatzung

1. Veränderungsliste

Gesamtergebnis- und Finanzhaushalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung (112 KB)      
Anlage 2 2 1. Veränderungsliste (207 KB)      
Anlage 3 3 Gesamtergebnis- und Finanzhaushalt (555 KB)      
Stammbaum:
MUE/2021/014   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
MUE/2021/014-01   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022 in den Fachausschüssen; hier: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2021/014-02   Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022 in den Fachausschüssen; hier: Kultur-, Sport- und Fremdenverkehsausschuss der Gemeinde Müden (Aller)   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
MUE/2021/014-03   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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