Vorlage - HIL/2011/015  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2012
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 21 02/02 Schw.
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
07.11.2011 
1. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
13.12.2011 
2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Kultur-, Sport- und Sozialausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
14.11.2011 
1. Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
15.11.2011 
1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung

Beschlussvorschlag:

 

Dem Haushaltsausschuss wird die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zur Beratung empfohlen. Dem Konzept ist ein Haushaltssicherungsbericht beizufügen.

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Gemäß § 110 Absatz 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

 

Es wird erwartet, dass die Gemeinde Hillerse alle vertretbaren haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen ergreift um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2012 der Gemeinde Hillerse weist folgenden Fehlbetrag aus:

 

Im ordentlichen Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes

-107.500,00 €

Im außerordentlichen Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes

0,00 €

 

 

Im Ergebnis des Gesamtfinanzhaushaltes

-68.700,00 €

 

Weiterhin wird im Haushaltsjahr 2013 im Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ein "Fehl" i.H.v. 4.900,00 ausgewiesen.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag im Gesamtergebnishaushalt beruht hauptsächlich auf einer Erhöhung der Samtgemeindeumlage und der Kreisumlage.

 

Im Finanzhaushalt wird ein Fehlin Höhe von 68.700,00 ausgewiesen. Bei den Planungen im Haushaltsplan 2011 war noch von keinem Fehlfür 2012 ausgegangen worden. In den Haushaltsjahren 2013-2015 wird mit Finanzmittelüberschüssen gerechnet, sodass die liquiden Mittel der Gemeinde langsam wieder steigen dürften.

 

Im vorgegebenen Planungszeitraum bis zum Haushaltsjahr 2015 sollen folgende Ziele erreicht werden:

 

- Vermeidung von Kreditaufnahmen

 

- Sicherstellung der Finanzierung von Investitionen

 

- Ausgleich des Ergebnishaushaltes

 

Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf zeigt auf, dass in den nächsten Jahren teilweise mit einem erheblichen Fehlbetrag zu rechnen ist. Bereits in den zwei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahren wies der Gesamtergebnishaushalt ein hohes Fehl aus, welches erst aus zukünftig entstandenen Überschüssen abgetragen werden kann. Um die vorgegebenen Ziele erreichen zu können, sind daher alle sich bietenden Einsparungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Haushaltsausgleich langfristig zu erreichen.

 

Bis zur 2. Lesung des Haushaltes sind konkrete Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen zu beziffern und es ist ein Konzept aufzustellen für den Zeitraum, bis zu dem der Haushaltsausgleich zu erreichen ist. Zunächst sollen im Rahmen der Einbringung des Haushaltes die Maßnahmen ermittelt werden, die dann begleitend von der Verwaltung berechnet werden können, so dass es zu einem zahlenmäßig konkreten Konzept kommen kann.

 

Da bereits im Vorjahr ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen war, ist dem Haushaltssicherungskonzept 2012 ein Haushaltssicherungsbericht über den Erfolg der Maßnahmen beizufügen (§ 110 Absatz 6, Satz 4 NKomVG).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit den zu beschließenden Maßnahmen wird sich eine finanzielle Verbesserung für die Gemeinde ergeben, soweit die Umsetzung dieser Maßnahmen Erfolg zeigt.

 


Anlage/n:

 

Keine

 

Stammbaum:
HIL/2011/015   Haushaltssicherungskonzept 2012   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
HIL/2011/015-01   Haushaltssicherungskonzept 2012   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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