Vorlage - MEI/2021/402-01
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 13 nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.
2. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan " Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung ", 1. Änderung, nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.
3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Meinersen die Begründung zum Be-bauungsplan " Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung ", 1. Änderung, gemäß § 2a BauGB.
Sachverhalt:
Zum Planverfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom 15.11.2021 bis 20.12.2021 (einschließlich) stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Absatz 2 bzw. § 2 Absatz 2 BauGB mit Datum vom 11.11.2021 angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.
Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter wurden nicht vorgebracht.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 5.000,00 €. Dahingehend stehen im Budget 5110000 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Beteiligung Fachbereich 20 – Finanzen JA |
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Bebauungsplan
Begründung
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