Vorlage - MEI/2021/402-01  

Betreff: Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung", 1. Änderung, Gemeindeteil Meinersen
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60Bezüglich:
MEI/2021/402
Beratungsfolge:
Umwelt-, Klima- und Bauausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
27.01.2022 
Sitzung des Umwelt-, Klima- und Bauausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
17.02.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Dieckhorster Straße_Stellungnahmen Behörden und Träger öffentlicher Belange  
Dieckhorster Straße_Bebauungsplan  
Dieckhorster Straße_Begründung zum Bebauungsplan  

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 13 nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.

 

2. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan " Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung ", 1. Änderung, nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.

 

3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Meinersen die Begründung zum Be-bauungsplan " Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung ", 1. Änderung, gemäß § 2a BauGB.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zum Planverfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom 15.11.2021 bis 20.12.2021 (einschließlich) stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Absatz 2 bzw. § 2 Absatz 2 BauGB mit Datum vom 11.11.2021 angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.

 

Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und soweit Anregungen vorgebracht wurden mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter wurden nicht vorgebracht.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

r die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 5.000,00 €. Dahingehend stehen im Budget 5110000 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 Finanzen                                                              JA

 


Anlage/n:

Abwägungstabelle

Bebauungsplan

Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dieckhorster Straße_Stellungnahmen Behörden und Träger öffentlicher Belange (222 KB)      
Anlage 2 2 Dieckhorster Straße_Bebauungsplan (1798 KB)      
Anlage 3 3 Dieckhorster Straße_Begründung zum Bebauungsplan (2115 KB)      
Stammbaum:
MEI/2021/402   Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung", 1. Änderung, Gemeindeteil Meinersen hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2021/402-01   Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung", 1. Änderung, Gemeindeteil Meinersen hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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