Vorlage - MEI/2021/376-01
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 13 nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.
2. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfas-sungsgesetzes (NKomVG) die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Forstweg" nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.
3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Meinersen die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Forstweg" gemäß § 2a BauGB.
Sachverhalt:
Zum Planverfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom 15.11.2021 bis 20.12.2021 (einschließlich) stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Absatz 2 bzw. § 2 Absatz 2 BauGB mit Datum vom 11.11.2021 angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.
Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter wurden nicht vorgebracht.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Verfahrens entstehenden Kosten übernehmen die Vorhabenträger.
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung inklusive Begründung
Faunistische Potentialabschätzung Biodata GbR
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Forstweg_Stellungnahmen Behörden und Träger öffentlicher Belange (57 KB) | ||||
2 | Forstweg_Biotopbestand_faunistische Potentialabschätzung_Biodata GbR (1993 KB) | ||||
3 | Forstweg_Klarstellungs- und Ergänzungssatzung inklusive Begründung (617 KB) |
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