Vorlage - SGM/2022/034  

Betreff: Verpflichtung eines neuen Samtgemeinderatsmitglieds
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
10.02.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage  

Sachverhalt:

 

Hinweis: Aufgrund des Sitzverlustes von Herrn Uwe Baumgarten geht der Sitz auf Frau Daniela Schmale als Ersatzperson über.

 

Das Ratsmitglied

 

Daniela Schmale

 

wird von der Samtgemeindebürgermeisterin verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Gemäß § 54 NKomVG i. V. m. § 43 NKomVG wird das neue Mitglied des Samtgemeinderates von der Samtgemeindebürgermeisterin förmlich verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Insbesondere erfolgt ein Hinweis auf die Pflichten gemäß §§ 40-42 NKomVG.

 

Die Verpflichtung kann

 

a)      entweder per Handschlag

 

oder

 

b) dadurch abgegeben werden, dass das Ratsmitglied die Verpflichtung, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten, dem Vorsitzenden nachspricht.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:  NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:   NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage (96 KB)      
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