Vorlage - SGM/2022/038  

Betreff: Umbildung von Fachausschüssen gemäß § 71 NKomVG
a) Umbildung des Bau- und Planungsausschusses
b) Umbildung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration
c) Benennung der Ausschussmitglieder
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
10.02.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage  

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)

Der Samtgemeinderat stellt folgende Umbildung für den Bau- und Planungsausschuss fest:

 

Als Nachfolger/in für Herrn Uwe Baumgarten wird ____________________ als Mitglied im Bau- und Planungsausschuss benannt.

 

Zu b)

Der Samtgemeinderat stellt folgende Umbildung für den Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration fest:

 

Als Nachfolger/in für Herrn Uwe Baumgarten wird ____________________ als Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration benannt.

 

Zu c)

Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt festgestellt:

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration

Bode-Kirchhoff, Hinnerk

Knapik, Isabel

Knapik, Isabel

Lehmann, Simone

Lehmann, Simone

 

 

Karp, Karl-Heinz

Schattschneider, Jessica

Wehner-Wiemers, Claudia

Ahlers, Ingo

Bode-Kirchhoff, Hinnerk

rkop, Karsten

Athanasiadis-Gudaras, Erifili

von Grünhagen, Werner

Michel-Weinreich, Dieter

Beutel, Ditmar

Fischer, Sabrina

Wittwer, Andreas                             GM

Kensa, Heinz-Helmut                   GM

hring, Marie                                 GM

hring, Marie                              GM

 

 


Sachverhalt:

 

Herr Uwe Baumgarten hat sein Mandat im Samtgemeinderat niedergelegt.

 

Nach § 71 Abs. 9 S. 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.

 

Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Samtgemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage (253 KB)      
Nach oben springen