Vorlage - MEI/2022/044  

Betreff: Erschließungsvertrag für das Wohnbaugebiet "Fläche Gödecke" in Seershausen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-22 52 10/42
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
17.02.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Erschließungsvertrag  
Anlage 1  
Anlage 2  
Anlage 3  
Anlage 4  

Beschlussvorschlag:

 

1. Dem Erschließungsvertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zwischen der Spies Massivhaus GmbH aus Hillerse und der Gemeinde Meinersen wird zugestimmt.

 

2. Sollten sich nach dieser Beschlussfassung noch Ergänzungen bzw. Änderungen zum Vertragsinhalt ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese soweit sie mit den Zielen und den Zwecken des Vertrages vereinbar sind eigenständig in den Vertragstext aufzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.04.2021 im Umlaufverfahren Beschlussvorlage Nr. MEI/2021/357-1 wurde zwischen dem Vorhabenträger Spies Massivhaus GmbH aus Hillerse und der Gemeinde Meinersen für das neue Wohnbaugebiet „Fläche Gödecke“ ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. In diesem Vertrag wurden insbesondere Regelungen zur Übernahme der Bauleitplanungskosten aufgenommen.

 

In Ergänzung dieses städtebaulichen Vertrages wird nunmehr zur Konkretisierung der anstehenden Erschließungsmaßnahme nach § 11 des BauGB ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Mit dieser Vertragsform überträgt die Gemeinde die ihr nach § 123 BauGB obliegende Erschließung auf einen Dritten. Die Spies Massivhaus GmbH stellt die vertraglich vereinbarten Erschließungsanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung her, wobei mit der Ausführung auch Subunternehmen beauftragt werden können. Anschließend überträgt der Erschließungsträger die fertiggestellten Anlagen auf die Gemeinde, die sie als öffentliche Straße widmet und betreibt.

 

Die vom Erschließungsträger vorgelegte und von der Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters aus Celle erarbeitete Erschließungsplanung mit Ausbauplan hat der Gemeinderat bereits am 06.04.2021 genehmigt Beschlussvorlage Nr. MEI/2021/358-01. Die Herstellung erfolgt ohne Baustraße, sondern sofort im Endausbau.

 

Im Zusammenhang mit der Herstellung der vom Gemeinderat genehmigten Teilanlagen wie Fahrbahn, Parkplätze, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung wird in § 2 Abs. 1 Buchstabe b des Vertrages zusätzlich die Installation eines Löschwasserbrunnens gefordert.

 

Die Bestellung von Sicherheitsleistungen nach § 10 des Vertrages bildet eine der Grundsäulen des Erschließungsvertrages. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat den Gemeinden im Rahmen des Abschlusses von Erschließungsverträgen empfohlen und aufgegeben, bei der Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft die gesamten Baukosten aller zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen mit 100 % anzusetzen. Dies ist allein schon deshalb erforderlich, um mögliche Haftungsansprüche der Bauplatzerwerber gegenüber der Gemeinde auszuschließen.

Die Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters aus Celle hat die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahmen auf insgesamt 212.000,00 € kalkuliert. Diese Summe wurde durch den Fachbereich 60 Abteilung Tiefbau überprüft und für auskömmlich erachtet.

 

Der beigefügte Erschließungsvertrag wurde durch das Rechtsanwaltsbüro Appelhagen aus Braunschweig überprüft sowie mit dem Vorhabenträger im Vorfeld abgestimmt, so dass dieser Vertrag unterschriftsreif ist.

 

Sollten sich nach der Beschlussfassung noch Änderungen zur Ausführungsplanung oder zur technischen Ausführung der Erschließung ergeben, können die entsprechenden Vertragsregelungen noch ergänzt werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

mtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes stehen einschließlich der Rechtsberatungskosten durch das Büro Appelhagen, trägt allein der Erschließungsträger. Insoweit ergeben sich keine finanziellen Nachteile für den Gemeindehaushalt.

 

Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen wird der Gemeinde das Straßengrundstück unentgeltlich und entschädigungsfrei vom Erschließungsträger übertragen. Das ausgebaute Grundstück wird nach erfolgter Widmung für den öffentlichen Straßenverkehr in den Bestand des Anlagevermögens übernommen.

 

 


Anlage/n:

Erschließungsvertrag

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erschließungsvertrag (289 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1 (907 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2 (1835 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 3 (1259 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 4 (999 KB)      
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