Vorlage - MUE/2022/047  

Betreff: Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in der Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
15.06.2022 
Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Müden (Aller)  

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Müden (Aller) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Vergnügungssteuersatzung ist seit 2002 nicht mehr angepasst worden. 

Zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Grundlagen dahingehend verändert, dass von einer Pauschalbesteuerung für Spielgeräte abgeraten wird.

Daher ist eine grundlegende Neufassung von der Verwaltung erarbeitet worden.

Allerdings ist nicht absehbar, wie sich die Erträge aufgrund der Satzung entwickeln werden, da die Steuer nun in Abhängigkeit zum erzielten Gewinn berechnet wird und somit als gerechter angesehen wird.

 

Als Termin zur Umsetzung ist der 01.01.2023 genannt. Die Vergnügungssteuer ist eine Monatssteuer und somit auch kurzfristig umsetzbar. Um die Gewerbetreibenden zu informieren und Ihnen eine angemessene Frist zur Umsetzung zu geben ist der Termin jedoch sehr großzügig gewählt worden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen können nicht beziffert werden. Generell wird aber eine Neutralität angenommen.

 


Anlage/n:

Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde den (Aller)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Müden (Aller) (266 KB)      
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