Vorlage - MUE/2022/052
|
|
Sachverhalt:
Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung sowie die Eilfälle werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG sind der Rat sowie der Verwaltungsausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.
Vom Gemeinderat bewilligte Mittel werden ebenfalls aufgeführt, um einen Überblick über die gesamten finanziellen Auswirkungen zu gewährleisten.
Bezüglich der einzelnen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen 2021 der Gemeinde Müden
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen 2021 der Gemeinde Müden (103 KB) |