Vorlage - LEI/2022/040  

Betreff: Grundschule Leiferde
hier: Einzäunung des Schulhofes inklusive des Spielplatzgeländes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Jugend-, Sport- und Kulturausschuss der Gemeinde Leiferde Anhörung
15.06.2022 
Sitzung des Jugend-, Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Leiferde zur Kenntnis genommen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Anhörung
Gemeinderat Leiferde Anhörung
28.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt:

 

Auf Samtgemeindeebene soll darüber entschieden werden, ob der bisher auch öffentlich genutzte Spielplatz der Grundschule Leiferde zur ausschließlichen Nutzung als Schulhof und Schulspielplatz eingezäunt werden soll.

 

Der Schulhofspielplatz wird seit vielen Jahren auch öffentlich genutzt.

Spielgeräteanschaffungen, Fallschutzmaterial, Bolzplatztore, usw. werden je zu 50 % aus dem Haushalt der Gemeinde und der Samtgemeinde gezahlt.

Bisher gab es kaum Probleme mit der gemeinschaftlichen Nutzung. Seit kurzem wurden aber von der Schulleitung Probleme mit Vandalismus auf dem Schulhof gemeldet. Vermutlich nutzen Jugendliche den neuen Anbau, um auf das Bürodach der Ganztagskoordinatorin zu klettern. Dabei wurden bereits mehrere Regenrinnen beschädigt, Fenster sind immer wieder mit Graffiti beschmiert, Mülleimer werden demoliert, Bier- und Schnapsflaschen kaputtgeschlagen und Spielgeräte in Mitleidenschaft gezogen.

Nun stellte sich die Frage, welche Beweggründe in der Vergangenheit zur Öffnung des Schulhofspielplatzes führten.

 

Im Jahr 1996 entstand das Baugebiet „Sonnenwinkel“. Die Entscheidung dieser gemeinschaftlichen Nutzung basiert auf einem Beschluss aus dem Jahr 1995 oder 1996. Ob dieser Beschluss auf Gemeinde- bzw. Samtgemeindeebene gefasst wurde, ist nicht bekannt. Inhaltlich besagte der Beschluss sinngemäß, dass es sinnvoll erschien, den Weg zur Grundschule und zur gegenüberliegenden Sporthalle für die Öffentlichkeit und den Spielplatz zur Nutzung für das Wohngebiet freizugeben. Die Notwendigkeit für einen Spielplatz ergab sich aus dem bis 2009 bestehenden Gesetz für den Bau von Spielplätzen. Mit der Freigabe als öffentlicher Spielplatz wollte man die Schaffung eines neuen Spielplatzes (neben den bereits bestehenden Spielplatz auf dem Schulgelände) vermeiden.

 

Bei einer vollständigen Einzäunung des Spielplatzes bestünde die Möglichkeit, bis zur Schließung der Schule (nach der Reinigung gegen 19 Uhr) diesen Spielplatz auch öffentlich zu nutzen. An den Wochenenden wäre die Nutzung nur möglich, wenn sich für das Gelände ein Spielplatzpate findet.

 

Sollte seitens der Politik eine ausschließliche Nutzung des Spielplatzes für die Schule nicht gewünscht sein, wird in Absprache mit der Schulleitung vorgeschlagen, den Schulhof so einzuzäunen, dass ein Spielbetrieb während der Schulzeit möglich ist und nach Schulschluss das Gelände zur Schule hin abgeschlossen werden kann.

 

Die Kosten betragen unabhängig von der ausgeführten Variante ca. 8.000 €.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Finanzhaushalt der Samtgemeinde Meinersen wird mit 8.000 € belastet. Die Abschreibung beträgt 400 €hrlich.

 


Anlage/n:

keine

 

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