Vorlage - HIL/2022/046
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Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird nach Beratung des Sachverhaltes in der Sitzung formuliert.
Sachverhalt:
Bezüglich des Sachverhaltes wird auf den als Anlage beigefügten Antrag vom 14.03.2022 verwiesen.
Der seit 24.09.1965 rechtskräftige Bebauungsplan „Torfkoppel Im Kröppelbeek“ setzt für den Geltungsbereich eine offene Bauweise als Einzelhäuser mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten fest.
Es gilt darüber zu entscheiden, ob der Bebauungsplan aus heutiger Sicht planungsrechtliche Änderungen erfahren soll. Gleichfalls könnte der Rechtsplan an das aktuelle Situation angepasst werden.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Änderung B-Plan vom 14.03.2022 (352 KB) | ||||
2 | Bebauungsplan Torfkoppel-Im Kröppelbeek (161 KB) |