Vorlage - MUE/2022/056
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Beschlussvorschlag:
Für die notwendige Buchung wird ein Betrag von 523.572,96 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Am 21.12.2017 hatte die Gemeinde Müden den Kaufvertrag über den Ankauf der Flurstücke Schausterskamp abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt 871.920,- € und ist in zwei Raten zu zahlen.
Die 1. Rate i.H.v. 271.920 € wird nach Rechtskraft Bebauungsplan und Eigentumsumschreibung fällig. Die Rechtskraft des B-Plans trat am 31.07.2020 ein, die Gemeinde wurde am 13.10.2020 Eigentümerin der Flurstücke. Die Zahlung der 1. Rate erfolgte am 05.11.2020.
Die Zahlung der 2. Rate i.H.v. 600.000 € erfolgt in einer Summe, wenn sämtliche in dem neuen Wohnbaugebiet ausgewiesenen Bauplätze veräußert worden sind, spätestens aber 4 Jahre nach Rechtskraft B-Plan. Spätester Zahltermin für die 2. Rate ist somit der 31.07.2024.
Bilanziell wird der Kaufvertrag wie folgt dargestellt:
Mit der erfolgten Eigentumsumschreibung wird das Grundstück am 13.10.2020 in das Anlagevermögen übernommen und die Verbindlichkeit an den Verkäufer gebucht. Die Gesamtverbindlichkeit von 871.920,- reduziert sich mit Zahlung der 1. Rate auf 600.000,-.
Diese Restverbindlichkeit bleibt in der Bilanz stehen, bis sie spätestens zum 31.07.2024 beglichen wird.
Um den Grundstückszugang bzw. die Verbindlichkeit buchen zu können, müssen auf der investiven Maßnahme Mittel (Budget) zur Verfügung stehen. Das Budget der Investition „Grunderwerb Schausterskamp“ betrug in 2020 400.328,93 €. Davon wurden die 1. Kaufpreisrate sowie die Kaufnebenkosten bezahlt. Die Mittel zur Zahlung der 2. Kaufpreisrate waren im Haushalt 2020 mit einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 eingeplant und standen somit für die Buchung in 2020 nicht zur Verfügung. Nach Abzug der 1. Rate und der Nebenkosten waren für 2020 noch 76.427,04 € verfügbar.
Um die oben beschriebenen Buchungen durchführen zu können, wurde eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 523.572,96 € (600.000,- € benötigte Mittel zur Buchung abzüglich Restbudget 76.427,04 €) erfasst. Diese Auszahlung stellt faktisch nur eine Zahlungsverbindlichkeit dar, die tatsächlich erst in der Zukunft zur Auszahlung kommt, wenn alle Grundstücke verkauft sind bzw. der 31.07.2024 eintritt.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Ankauf der Grundstücke erhöht sich das Anlagevermögen und die Verbindlichkeiten.
Durch die Zahlung der 1. Rate fließen Mittel i.H.v. 271.920,- € ab, die Verbindlichkeit verringert sich in gleichen Höhe.
Durch die Zahlung der 2. Rate, bis spätestens 31.07.2024, fließen Mittel i.H.v. 600.000,- € ab, die Verbindlichkeit ist damit beglichen. Durch den Verkauf der Grundstücke im neuen Baugebiet fließen der Gemeinde wieder Gelder zu.
Überplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlage/n:
keine