Vorlage - MUE/2022/060  

Betreff: Weitere Vermarktung des Wohnbaugebietes "Schausterskamp" in Müden (Aller)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-23 20 00/50
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Bauplatzvergabeplan  

Beschlussvorschlag:

 

1. Nach vollständiger Abarbeitung der Interessentenliste mit insgesamt 325 Bewerbern wird die weiterhin bestehende Verkaufsabsicht der Gemeinde Müden (Aller) für die restlichen, noch freien Bauplätze sowohl im Mitteilungsblatt als auch auf der Homepage der Samtgemeinde Meinersen veröffentlicht.

 

2. Der bisherige Verkaufspreis in Höhe von 115,00 €/qm für Bauplätze mit der Möglichkeit einer eingeschossigen Bauweise bzw. 120,00 €/qm für die Bauplätze im Mittelblock mit einer zulässigen Bebauung mit 2 Vollgeschossen wird beibehalten.

 

3. Um eine zügige Vermarktung an interessierte Bauwillige zu gewährleisten, wird an der bisherigen Regelung der Vergabe nach dem Zeitpunkt der Anmeldung festgehalten.

 

4. Die in der Beschlussvorlage MUE/2019/226 beschlossenen Kriterien (Erschließungsbeitrag, Kostenerstattungsbetrag und Vermessungskosten sind im Kaufpreis enthalten, jeder Bewerber kann nur einen Bauplatz erhalten, gewerbliche Unternehmer werden bei der Vergabe nachrangig berücksichtigt, Anwendung der Spekulationsklausel durch Abschöpfung des Gewinns bei einem Verkauf in unbebautem Zustand) werden unverändert angewandt.

 

5. Aufgrund der Vielzahl der schon vergebenen Bauplätze (30 x) wird die Überlegung, die Bauverpflichtung von bisher 4 auf 6 Jahre zu erweitern, verworfen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die vorliegende erste Interessentenliste wird Ende Juni 2022 abgearbeitet sein.

 

Von den insgesamt 42 Bauplätzen wurden mit Stand vom 09.06.2022 bisher 18 Grundstückskaufverträge abgeschlossen. 12 weitere Plätze sind reserviert.

 

Durch die kurzfristige Schließung des Notariats Dr. Esser in Meinersen hat sich was den Abschluss der Kaufverträge anbelangt eine zeitliche Verzögerung ergeben.

 

nftige Grundstückskaufverträge werden in der Kanzlei Christine Ahrens-Arnold, Lüneburger Straße 19 in Gifhorn beurkundet.

 

Die Vermarktung der verbliebenen Bauplätze wird nunmehr durch die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Samtgemeinde Meinersen forciert.

 

Die Beibehaltung der bisherigen Bauplatzvergabe nach der Reihenfolge der Anmeldung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen und begrüßt, weil den Bewerbern dadurch sehr zeitnah ein Grundstück zugeteilt werden kann.

 

Nachdem klar war, dass durch die vorliegende Interessentenliste nicht sämtliche Grundstücke vermarktet werden können, wurde in der Verwaltung bereits eine 2. Liste angelegt, in der bisher 7 Bewerber vermerkt sind.

 

Viele Bewerber hatten das Angebot der Gemeinde zum Bau eines Eigenheimes nicht angenommen. Die wichtigsten Gründe der Absagen werden wie folgt dargelegt:

 

  • Ausweisung eines Windparks
  • Krieg in der Ukraine, dadurch Zukunftsangst
  • Bau- und Werkstoffmangel
  • Hohe Inflationsrate
  • Steigerung des Zinsniveaus, u.a.

 

Aufgrund der vorgenannten ablehnenden Kriterien wurde überlegt und geprüft, den Zeitraum der Bebauungsverpflichtung um weitere 2 Jahre auf insgesamt 6 Jahre zu verlängern und somit den Käufern entgegenzukommen. Aufgrund der Vielzahl der schon zugesagten Plätze (30 x) wurde diese Überlegung wieder verworfen.

 

Ein Lageplan mit den aktuell (Stand: 09.06.2022) vergebenen Bauplätzen ist als Anlage beigefügt, wobei diese Grundstücke mit einem blauen Kreuz markiert sind.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Diese Beschlussvorlage dient zunächst ausschließlich der Vergabe der einzelnen Bauplätze.

 

Das endgültige Zahlenwerk mit Gegenüberstellung der zu erzielenden Ein- und Auszahlungen ergibt sich erst nach Verkauf sämtlicher Bauplätze und nach Vorlage der Schlussrechnungen zur Herstellung der Erschließungsanlage. Die darauf basierende städtebauliche Kalkulation wird dementsprechend ständig fortgeschrieben.

 

Die entsprechenden Vertragskosten im Rahmen der Beurkundung der Grundstückskaufverträge haben die Erwerber zu übernehmen. Die Vermessungskosten sind im Kaufpreis enthalten.

 


Anlage/n:

Bauplatzvergabeplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bauplatzvergabeplan (964 KB)      
Nach oben springen