Vorlage - SGM/2011/019
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Sachverhalt:
Der beigefügten vorläufigen Betriebskostenabrechnung 2010 für den Kostenträger Friedhöfe kann eine Kostenunterdeckung von 139.814,00 € entnommen werden. Demnach standen im vergangenen Haushaltsjahr 184.108,00 € Erträge 323.922,00 € Aufwendungen gegenüber. Die Kostendeckung lag somit bei 56,84 %.
Für das Haushaltsjahr 2011 wurde eine Kostendeckung von 56,83 % kalkuliert. Bei der Bildung von Haushaltsansätzen für das Jahr 2012 sowie für die Folgejahre bis 2015 wurde auf der Ertragsseite eine jährliche 3%ige Erhöhung des Gebührentarifes bereits einkalkuliert. Bei Erhöhung des Gebührentarifs um diesen Prozentsatz könnte somit in 2012 ein Kostendeckungsgrad von 57,86 % erreicht werden – siehe Anlage Haushaltsansätze 2012 -. Die kalkulierte Kostenunterdeckung des Kostenträgers 5530000 – Friedhofs- und Bestattungswesen – beträgt dann aber immer noch 129.000,00 €.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | vorläufgeBetriebskostenabrechnung2010 (220 KB) | ||||
2 | Haushaltsansätze 2012 (61 KB) | ||||
3 | ÜbersichtKostendeckung (183 KB) |