Vorlage - HIL/2022/048
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Beschlussvorschlag:
Als Schaubeauftragte für eine sechsjährige Amtszeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 werden für den Schaubezirk Hillerse vorgeschlagen:
1.
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3.
Sachverhalt:
Nach § 9 (3) der Schau- und Unterhaltungsordnung werden für jeden Schaubezirk auf Vorschlag der schaupflichtigen Institution mindestens drei Schaubeauftragte und drei Stellvertreter auf die Dauer von 6 Jahren vom Landkreis Gifhorn bestellt.
Schaupflichtig sind die Samtgemeinden. Schaubezirke sind die Mitgliedsgemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller).
Die Bestellung der derzeitigen Schaubeauftragten läuft zum Jahresende ab. Namentliche Vorschläge müssen bis zum 15.11.2022 dem Landkreis Gifhorn vorgelegt werden.
Bei der Ernennung zum Schaubeauftragten handelt es sich um ein Ehrenamt.
Folgende Personen sind derzeit als Schaubeauftragte bestellt:
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| Vertreter: |
1. | Rolf Busse Rolfsbütteler Straße 8 38543 Hillerse
| Axel Busse Rolfsbütteler Straße 8 38543 Hillerse |
2. | Dirk Asche-Baumgarten Im Winkel 1 38543 Hillerse
| Ekkehard Fricke Im Winkel 4 d 38543 Hillerse |
3. | Heinz-Henning Gaus Am Brink 3 38543 Hillerse
| Götz Büttner Hauptstraße 34 38543 Hillerse |
4. | Michael Kramp Hauptstraße 1 38536 Meinersen
| Hartmut Hoefer Hauptstraße 1 38536 Meinersen |
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Schreiben Landkreis Gifhorn vom 14,.06.2022
Verordnung der Schau- und Unterhaltungsordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Schreiben Landkreis Gifhorn vom 14.06.2022 (177 KB) | ||||
2 | Verordnung zur Schau-und Unterhaltungsordnung (193 KB) |