Vorlage - SGM/2022/090  

Betreff: Energieeinsparungen
hier: Überplanmäßige Aufwendungen für Gebäude der Samtgemeinde, insbesondere Schulen und Sporthallen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.09.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

r die sukzessive Steigerung der Unabhängigkeit von Strompreisen und zur Förderung zur Nutzung von alternativen Energien werden 200.000 € außerplanmäßig für Photovoltaik-Anlagen bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der nicht umgesetzten Maßnahme Rathaus 2 (Flüchtlingswohnheim).

 

 


Sachverhalt:

 

Auf verschieden Gebäuden der Samtgemeinde können PV-Anlagen installiert werden. Welche Gebäude sich dafür eignen wird derzeit eruiert. Jede nicht eingekaufte Kilowattstunde entlastet den Haushalt und amortisiert sich bei steigenden Strompreisen immer schneller. Entsprechende Berechnungen hinsichtlich Effizienz und Verbrauch vor Ort werden vor der Beauftragung erstellt. Falls wirtschaftlich sinnvoll werden Speicher verbaut bzw. die Anlagen dafür vorbereitet.

Außerdem kann so ein Zeichen gesetzt werden, dass auch die Samtgemeinde Meinersen dauerhaft auf alternative Energien setzt und sich aktiv am Klima- und Umweltschutz beteiligt.

 

 

Nachrichtlich

 

Im Zuge der Weiterbildung von Eduard Bayer (E-Check-Verantwortlicher) zum kommunalen Energiemanager ist eine Auswertung der möglichen Einsparpotentiale zur Verringerung der CO2-Emmissionen durch die Umstellung der Leuchtmittel auf LED-Leuchten erfolgt.

Bei den 36 energieintensiven Liegenschaften ergibt sich einen Strombedarf von 550.000 kWh, dies entspricht Kosten von ca. 115.000 €. (Stand Juli 2022). Darüber hinaus wurde zusätzlich der Gasbedarf analysiert. Hier liegt der Verbrauch bei 3,9 MW pro Jahr, davon werden 1,7 MW pro Jahr aus Biomasse (43%) erzeugt. Die Kosten belaufen sich auf 132.00 €.

 

In den letzten Jahren wurden bereits bei erforderlichen Ersatz LED-Leuchtmittel eingebaut.

 

Die extreme Entwicklung der Energiekosten und die eingeschränkten Möglichkeiten, die samtgemeindeeigenen Liegenschaften mit selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Quellen zu versorgen, führen zu zwei kurz bis mittelfristigen Lösungsansätzen der Verbrauchsreduktion:

 

  1. Die Samtgemeinde ist bestrebt, die auch durch Verordnungen und Vorschriften auf Landes- und Bundesebene gewünschte Verhaltens- und Nutzeränderungen zur Energieeinsparung zu erreichen.
  2. Sukzessiver Einbau und Umrüstung auf energiesparende Technik.

 

r den Austausch von ca. 4.500 Leuchtmitteln werden etwa 2.250 Stunden benötigt. Ausgehend von einer durchschnittlichen jährlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft von 1.600 Stunden pro Jahr ist mit einem Zeitraum von 1,5 Jahren zur einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen. Bei einem Einsatz von zwei Mitarbeitern verkürzt sich dieser auf 9 Monate.

Neben der Personalfrage sind auch die Organisation der Arbeitsabläufe zu klären, da insbesondere die Umrüstung der Beleuchtung in den Schulen fast ausschließlich in den Ferien stattfinden kann und kaum mit eigenem Personal zu leisten ist. Innerhalb der nächsten 2 Jahre könnten durch die Hausmeister in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für den E-Check die einfach zu ersetzenden Leuchtmittel ersetzt werden. Bei Bedarf und Möglichkeit sind unter Zuhilfenahme von Fachbetrieben die komplexeren Objekte/ Räume umzurüsten.

 

Eine Förderung über die einschlägige Kommunalrichtlinie wäre prinzipiell möglich. Diese setzt aber voraus, dass ein Gutachten durch einen registrierten, qualifizierten Fachplaner erstellt wird. Dieses Gutachten ist vor Antragstellung zu erstellen, die Kosten werden nicht gefördert. Da diese Kosten überschlägig die mögliche Fördersumme übersteigen und die Umsetzung der Maßnahme um etwa neun Monate verzögert wird, ist aus wirtschaftliche Gründen von einer Förderung abzuraten.

Der außerplanmäßige Mehraufwand beläuft sich auf insgesamt 80.000 € und untergliedert sich in 60.000 € Leuchtmittel sowie 20.000 €r Fremdfirmen.

 

Da im Rahmen der nun drastisch steigenden Strompreise ein unmittelbares Einsparpotential vorliegt, welches nicht zu nutzen ein erheblicher finanzieller Nachteil wäre, ist in diesem Fall eine außerplanmäßige Aufwendung im Eilverfahren nach § 89 S.2 NKomVG durchgeführt worden. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist bereits für die Herbstferien in den Schulen angesetzt.

 

Im Rahmen des monatlichen Energie-Monitorings wird über den Fortschritt und den Erfolg der Maßnahme berichtet werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Finanzhaushalt wird 2022 mit 200.000 € Mehrauszahlungen belastet werden. In den folgenden 20 Jahren wird der Ergebnishaushalt mit Abschreibungen in Höhe von 10.000 € belastet werden.

 

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 


Anlage/n:

keine  

Nach oben springen