Vorlage - LEI/2020/232-05  

Betreff: Bebauungsplan "Gewerbegebiet Zum Wohlenberg II" mit ÖBV, zgl. 1. Änderung "Zum Wohlenberg"
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
01.09.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Tabelle_3-2_4a3_Zusammenstellung_GE-ZumWohlenbergII  
Bebauungsplan_Orig_GE Zum Wohlenberg II_10-1_  
Begründung  

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Gemeinde Leiferde beschließt die Abwägung zu den in den Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegungen und Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.

 

2. Der Rat der Gemeinde Leiferde beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 BauGB und des § 84 Absatz 1 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Zum Wohlenberg II" mit ÖBV, zgl. 1. Änderung "Zum Wohlenberg" nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.

 

3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Leiferde die Begründung zum Bebauungsplan gemäß § 2a BauGB.

 

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Auf die Sitzungsvorlagen LEI/2020/232 232-03 wird verwiesen. Am 28.04.2022 wurde dem geänderten Bebauungsplanentwurf im Rahmen einer erneuten Auslegungsbeschlussfassung zugestimmt. Zum Planverfahren hat daraufhin die 3. erneute öffentliche Auslegung vom 23.05.2022 bis zum 24.06.2022 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden erneut gem. § 4a (3) nach § 4 (2) bzw. § 2 (2) BauGB mit Datum vom 20.05.2022 angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.

 

Alle Stellungnahmen der erneuten öffentlichen Auslegungen sind mit den Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in einer Abwägungstabelle, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist, aufgeführt. Die Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und soweit Anregungen vorgebracht wurden mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter wurden nicht vorgebracht.

 

Nach Prüfung und Abwägung ergaben sich keine Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans. In der Begründung zum Bebauungsplan wurden kleinere Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen, die in der Begründung entsprechend markiert sind. Es handelt sich nicht um Änderungen oder Ergänzungen, welche gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine weitere erneute öffentliche Auslegung erfordern.

 

Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Bauleitplanverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen.

 

Die Verwaltung wird nach positivem Beschluss die weiteren Schritte zur Erschließung des Areals veranlassen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

r die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 25.000,00 €. Dahingehend stehen im Budget 5110000 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 


Anlage/n:

 

 

Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Bebauungsplanentwurf

Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tabelle_3-2_4a3_Zusammenstellung_GE-ZumWohlenbergII (740 KB)      
Anlage 2 2 Bebauungsplan_Orig_GE Zum Wohlenberg II_10-1_ (565 KB)      
Anlage 3 3 Begründung (1118 KB)      
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