Vorlage - MEI/2022/079  

Betreff: Dorfentwicklung Dorfregion Meinersen;
hier: Beschlussfassung des Dorfentwicklungsplanes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
21.09.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Dorfentwicklungsplan Dorfregion Meinersen Hauptteil  
Dorfentwicklungsplan Dorfregion Meinersen Anhang  
ZILE Richtlinie 2022  
ZILE Richtlinie 2023  

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Abwägung zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen (siehe Anhang zum Dorfentwicklungsplan; Seite 159 ff.).

 

Der Dorfentwicklungsplan für die Dorfregion Meinersen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Dorfregion Meinersen  bestehend aus der Gemeinde Meinersen sowie den Gemeindeteilen Ahnsen, Böckelse, Gutshof Hardesse, Höfen, Hünenberg, Ohof, Päse, Seershausen, Siedersdamm sowie Warmse  hat sich im Auswahlverfahren auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen (hier: Antrag vom 01.08.2020) erfolgreich durchgesetzt. Das diesbezügliche Aufnahmeanschreiben des (zusndigen) Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL BS) erfolgte mit Datum vom 30.03.2021.

 

Der damalige Antragsprozess wurde durch die Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft mbH & Co. KG begleitet.

 

In der Folge galt es, ein Planungsbüro mit der Erstellung des Dorfentwicklungsplanes (DEP) als Grundlage des Prozesses „Dorfentwicklung“ u.a. mit dem Ziel der Abrufung von Fördermitteln zu gewinnen. Gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Meinersen vom 07.09.2021 (MEI/2021/390) wurde ebenfalls die Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft mbH & Co. KG aufgrund der fachlichen Eignung beauftragt.

 

Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) vom 01.01.2017 in der Fassung vom 25.03.2022 ist der DEP „die begründende Entscheidungsgrundlage für die spätere Förderung investiver Projekte, vor allem bei kommunalen Projekten.“

 

Weiterhin heißt es:

 

3.5.2 Der Dorfentwicklungsplan hat mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen:

 

  • eine Kurzbeschreibung des Gemeindegebietes/der Gemeindegebiete,

 

  • eine Analyse der Stärken und Schwächen des Gebietes unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Möglichkeit zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,

 

  • eine Darlegung der Entwicklungsstrategie, der Entwicklungsziele und der wichtigsten Projekte.

 

Darüber hinaus muss der Dorfentwicklungsplan erkennen lassen, wie die Notwendigkeiten und die Intention zur Entwicklung des Verfahrensgebietes aus der Antragstellung zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm umgesetzt wurden.

 

Die Dorfentwicklungsplanung ist im Rahmen ihrer Zielsetzung mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten oder Strategien in der Region abzustimmen, insbesondere mit den von den Ämtern regionaler Landesentwicklung erstellten Regionalen Handlungsstrategien, sofern vorhanden den integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten oder den regionalen Entwicklungskonzepten nach LEADER. Der Abstimmungsprozess ist zu dokumentieren und Bestandteil der Dorfentwicklungsplanung.

 

3.5.3 Die Dorfentwicklungsplanung hat neben den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung den Belangen der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming), der Kinder und der Jugendlichen, der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen (Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse unterstützen), des Natur-und des Umwelt- und des Klimaschutzes sowie der Klimafolgenanpassung, der demografischen Entwicklung, der Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Innenentwicklung sowie den Möglichkeiten der Digitalisierung und Datennutzung Rechnung zu tragen. Weiterhin sind die Grundsätze der gleichberechtigten Teilhabe, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung von Menschen aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Ausrichtung zu beachten. Insbesondere das Ziel der Barrierefreiheit (siehe Nummer 1.5) ist bei der Skizzierung vor allem kommunaler Projekte zu berücksichtigen.

 

Bei der Aufstellung von Dorfentwicklungsplänen hat eine umfassende Bürgermitwirkung zu erfolgen. Bei der Prozessgestaltung ist darauf hinzuwirken, dass die Interessen aller Bevölkerungsgruppen ausreichend berücksichtigt werden.

 

Dabei ist die Anwendung des Gender Mainstreaming mit der Zielsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu beachten und zu dokumentieren. Die für die Planung relevanten oder von ihr betroffenen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

 

All diese Maßgaben erhielten nunmehr Einzug in die finale Fassung des DEP für die Dorfregion Meinersen.

 

Im Vorfeld erfolgten dazu u.a.

 

  • umfassende Bürger*Innen-Beteiligungen,

 

  • öffentliche Sitzungen des Dorfentwicklungsausschusses der Gemeinde Meinersen,

 

  • Sitzungen des Arbeitskreises,

 

  • sog. Dorfrundgänge,

 

  • die Kenntnisgabe des DEP-Entwurfs (MEI/2022/070).

 

Ebenso wurden die öffentlichen Projekte priorisiert (MEI/2022/071) sowie über die Beauftragung eines Planungsbüros für die Umsetzungsbegleitung entschieden (MEI/2021/390-01).

 

In der Zeit vom 29.07.2022 bis zum 31.08.2022 hat der Entwurf des DEP öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 18.06.2022 bis zum 20.07.2022 statt. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind dem Anhang zum DEP ab Seite 159 zu entnehmen.

 

Nach Verabschiedung des DEP durch den Rat der Gemeinde Meinersen ist dieser dem ArL BS zur (endgültigen) Genehmigung vorzulegen.

Dahingehend wurde der Entwurf des DEP vom ArL BS vorläufig anerkannt. In diesem Sinne wurde eine grundsätzliche Planungsreife bescheinigt. Als Förderzeitraum sind die Jahre 2022 bis 2028 vorgesehen.

 

Der so zu genehmigende DEP ist grundsätzlich die Basis von Förderungen in der Dorfentwicklung. Entsprechende private und öffentliche Förderanträge sind jährlich zum Stichtag 30.09. zu stellen.

(siehe auch: ZILE-Richtlinie 2022 bzw. Entwurf 2023)

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

JA

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

r die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen wie folgt:

 

Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft mbH & Co. KG: Honorar i.H.v. 66.500 Euro (brutto); davon 75% Förderung: 49.875 Euro; Eigenanteil Gemeinde Meinersen: 16.625 Euro (brutto)

 

Hinweis:

 

r die priorisierten öffentlichen Projekte haben ggf. separate Objektbeschlüsse inkl. Mittelanmeldungen durch den jeweils zuständigen Fachbereich zu erfolgen.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 Finanzen                                                  JA

Überplanmäßige Ausgabe

 NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

NEIN

 


Anlage/n:

 

Dorfentwicklungsplan Dorfregion Meinersen Hauptteil

Dorfentwicklungsplan Dorfregion Meinersen Anhang

ZILE-Richtlinie 2022

ZILE-Richtlinie 2023 (Entwurf)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dorfentwicklungsplan Dorfregion Meinersen Hauptteil (16618 KB)      
Anlage 2 2 Dorfentwicklungsplan Dorfregion Meinersen Anhang (11638 KB)      
Anlage 3 3 ZILE Richtlinie 2022 (869 KB)      
Anlage 4 4 ZILE Richtlinie 2023 (202 KB)      
Stammbaum:
MEI/2022/079   Dorfentwicklung Dorfregion Meinersen; hier: Beschlussfassung des Dorfentwicklungsplanes   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2022/079-01   Dorfentwicklung Dorfregion Meinersen; hier: Fortschreibung des Dorfentwicklungsplanes sowie Weiterführung der öffentlichen Projekte   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2022/079-02   Dorfentwicklung Dorfregion Meinersen; hier: Weitere Priorisierung der öffentlichen Projekte   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2022/079-03   Dorfentwicklung Dorfregion Meinersen; hier: 1. Fortschreibung des Dorfentwicklungsplanes   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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