Vorlage - MEI/2022/081
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Beschlussvorschlag:
Die Verlängerung des Wendehammers der Straße „Auf der Reege“ in der Gemeinde Meinersen wird auf der im Lageplan gekennzeichneten Länge zu einer Innerortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 47 Nr. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) gewidmet.
Folgendes Flurstück ist betroffen: Gemarkung Meinersen, Flur 2, Flurstück 227
Sachverhalt:
Zur verkehrlichen Erschließung des Flurstücks 226, Flur 2, Gemarkung Meinersen ist die o.g. Anlage dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Hinweis:
Die Straße „Auf der Reege“ inkl. Wendehammer gilt gemäß § 6 Abs. 5 NStrG mit der Verkehrsübergabe als öffentlich gewidmet.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Unterhaltungskosten sind von der Gemeinde Meinersen zu tragen.
Anlage/n:
Planunterlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtsplan (1418 KB) | ||||
2 | Lageplan (231 KB) |