Vorlage - MUE/2022/074
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Beschlussvorschlag:
- Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfarrgarten II“, zugl. tlw. Aufhebung Pfarrgarten, mit örtlicher Bauvorschrift, aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.
- Der Plan wird gem. § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
- Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
Sachverhalt:
Mit dem Ziel der Errichtung eines Einfamilienhauses abweichend vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pfarrgarten“ mit örtlicher Bauvorschrift ist die Eigentümerin des Flurstücks 2/5 der Flur 15 von Müden (Aller) an die Verwaltung herangetreten.
Bezüglich der planungsrechtlichen Maßgaben und deren beabsichtigten Änderungen verweise ich auf die Beschlussvorlage MUE/2021/342.
Um dies zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne einer tlw. Aufhebung des Ursprungsbebauungsplans „Pfarrgarten“ mit ÖBV notwendig:
https://www.sg-meinersen.de/fileadmin/eigene_Dateien/041_Bauleitplanung/Mueden/Gt-Mueden/Pfarrgarten_mit_OeBV.pdf
Die Planänderung kann im beschleunigten Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegen.
Die Aufstellung des notwendigen städtebaulichen Vertrages (hier: dieser regelt u.a. die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin) würde als nächster Step erfolgen.
Der Vorlage beigefügt ist die Gebietsabgrenzung zum Bebauungsplan „„Pfarrgarten II“, zugl. tlw. Aufhebung Pfarrgarten, mit örtlicher Bauvorschrift, im Gemeindeteil Müden (Aller).
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt die Vorhabenträgerin.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebietsabgrenzung Pfarrgarten (415 KB) |