Vorlage - LEI/2011/021
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Beschlussvorschlag:
Für das Abrechnungsgebiet „Stettiner Straße“ in Leiferde wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Leiferde – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung
- Erneuerung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung
beschlossen.
Sachverhalt:
Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Stettiner Straße“ ausgebaut werden, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannte Teileinrichtung zu erreichen.
Die Straßenentwässerung stellt wie die Fahrbahn, die Gehwege, die Straßenbeleuchtung u. a. eine Teileinrichtung der öffentlichen Anlage „Straße“ dar.
Der Mischwasserkanal in Leiferde besitzt eine Dreifach-Funktion:
- Schmutzwasserbeseitigung
- Niederschlagsentwässerung der Grundstücke
- Straßenentwässerung.
Der Wasserverband Gifhorn hat den Mischwasserkanal in der vorgenannten Straße mit einem sogenannten Inliner-Verfahren erneuert. Diese Baumaßnahme stellt beim Wasserverband Gifhorn eine Investitionsmaßnahme dar, die automatisch die Festsetzung eines Straßenbaubeitrages nach sich zieht.
Die Kosten der Baumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 08.06.2011 dargelegt. Hierbei wurde den Anliegern eine gemeindliche Beteiligung an der Baumaßnahme in Höhe von 40.000,00 € genannt. Die entsprechenden Schlussrechnungen des Wasserverbandes Gifhorn liegen noch nicht vor.
Bei der Anlage „Stettiner Straße“ handelt es sich eindeutig um eine öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Nach § 4 der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich danach folgende vorläufige Kostenverteilung:
Gemeinde 25 v. H. - 10.000,00 €
Anlieger 75 v. H. - 30.000,00 €
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
In Abhängigkeit der noch vorzulegenden Schlussrechnung entstehen nach der durchgeführten Kostenkalkulation zur Anliegerversammlung voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von 30.000,00 €, dem gegenüber stehen Auszahlungen in Höhe von 40.000,00 € für die Baumaßnahme.
Bei einer Nutzungsdauer der Entwässerungsanlage (Inliner) von 30 Jahren werden die Beiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (1.000,00 € / Jahr). Zudem ergeben sich Abschreibungen für die Baumaßnahme in Höhe von 1.333,33 € / Jahr (40.000,00 € : 30 Jahre).
Es verbleibt somit eine Belastung des Ergebnishaushaltes in Höhe von saldiert 333,33 € / Jahr.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | PlanStettiner Straße Leiferde (379 KB) |