Vorlage - LEI/2011/021  

Betreff: Erhebung eines Straßenbaubeitrages für die Anlage "Stettiner Straße" in Leiferde;
- Aufwandsspaltung -
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-22 53 10/30
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
21.12.2011 
2. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
PlanStettiner Straße Leiferde  

Beschlussvorschlag:

 

Für das Abrechnungsgebiet Stettiner Straßein Leiferde wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Leiferde Straßenbaubeitragssatzung eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

-          Erneuerung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung

 

beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage Stettiner Straßeausgebaut werden, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannte Teileinrichtung zu erreichen.

 

Die Straßenentwässerung stellt wie die Fahrbahn, die Gehwege, die Straßenbeleuchtung u. a. eine Teileinrichtung der öffentlichen Anlage Straßedar.

 

Der Mischwasserkanal in Leiferde besitzt eine Dreifach-Funktion:

 

-          Schmutzwasserbeseitigung

-          Niederschlagsentwässerung der Grundstücke

-          Straßenentwässerung.

 

Der Wasserverband Gifhorn hat den Mischwasserkanal in der vorgenannten Straße mit einem sogenannten Inliner-Verfahren erneuert. Diese Baumaßnahme stellt beim Wasserverband Gifhorn eine Investitionsmaßnahme dar, die automatisch die Festsetzung eines Straßenbaubeitrages nach sich zieht.

 

Die Kosten der Baumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 08.06.2011 dargelegt. Hierbei wurde den Anliegern eine gemeindliche Beteiligung an der Baumaßnahme in Höhe von 40.000,00 genannt. Die entsprechenden Schlussrechnungen des Wasserverbandes Gifhorn liegen noch nicht vor.

 

Bei der Anlage Stettiner Straßehandelt es sich eindeutig um eine öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Nach § 4 der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich danach folgende vorläufige Kostenverteilung:

 

Gemeinde              25 v. H.              -                            10.000,00

Anlieger              75 v. H.              -                            30.000,00

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

In Abhängigkeit der noch vorzulegenden Schlussrechnung entstehen nach der durchgeführten Kostenkalkulation zur Anliegerversammlung voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von 30.000,00 €, dem gegenüber stehen Auszahlungen in Höhe von 40.000,00 € für die Baumaßnahme.

 

Bei einer Nutzungsdauer der Entwässerungsanlage (Inliner) von 30 Jahren werden die Beiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (1.000,00 € / Jahr). Zudem ergeben sich Abschreibungen für die Baumaßnahme in Höhe von 1.333,33 € / Jahr (40.000,00 € : 30 Jahre).

Es verbleibt somit eine Belastung des Ergebnishaushaltes in Höhe von saldiert 333,33 € / Jahr.

 


Anlage/n:

 

Lageplan Stettiner Straße

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PlanStettiner Straße Leiferde (379 KB)      
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