Vorlage - SGM/2011/035  

Betreff: Annahme einer Spende nach § 111 Abs. 7 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10 - 22 12 01 - Poe.
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
19.12.2011 
2. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Der Annahme der Spenden der Fördervereine der Schulen sowie der Kindertagestätten in der Samtgemeinde Meinersen (siehe Anlage) im Jahr 2010 wird gem

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme der Spenden der Fördervereine der Schulen sowie der Kindertagestätten in der Samtgemeinde Meinersen (siehe Anlage) im Jahr 2010 wird gem. §111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 25 a (1) GemHKVO zugestimmt.

 

Die Fördervereine der Grundschulen sowie der Haupt- und der Realschule der Samtgemeinde Meinersen und der Förderverein der Kindertagesstätte Leiferde haben im Jahr 2010 die in der Anlage aufgeführten Spenden und Zuwendungen getätigt

Sachverhalt:

 

Die Fördervereine der Grundschulen sowie der Haupt- und der Realschule der Samtgemeinde Meinersen und der Förderverein der Kindertagesstätte Leiferde haben im Jahr 2010 die in der Anlage aufgeführten Spenden und Zuwendungen getätigt.

 

Die Spenden und Zuwendungen erfolgten u. a. für Bücher, Lesungen, Bastelmaterialien und Zuschüsse zu Theaterfahrten.

 

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 25 a (1) der Gemeindehaushalts- und ‑kassenverordnung (GemHKVO) und dem Beschluss vom 07.04.2010 des Samtgemeinderates entscheidet über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 € bis höchstens 2.000,00 € der Samtgemeindeausschuss.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

keine

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Auflistung der Spenden und Zuwendungen

Anlage/n:

Auflistung der Spenden und Zuwendungen

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