Vorlage - SGM/2011/035
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die Fördervereine der Grundschulen sowie der Haupt- und der Realschule der Samtgemeinde Meinersen und der Förderverein der Kindertagesstätte Leiferde haben im Jahr 2010 die in der Anlage aufgeführten Spenden und Zuwendungen getätigt.
Die Spenden und Zuwendungen erfolgten u. a. für Bücher, Lesungen, Bastelmaterialien und Zuschüsse zu Theaterfahrten.
Nach § 111 Abs. 7 NKomVG in
Verbindung mit § 25 a (1) der Gemeindehaushalts- und ‑kassenverordnung
(GemHKVO) und dem Beschluss vom 07.04.2010 des Samtgemeinderates entscheidet
über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 € bis
höchstens 2.000,00 € der Samtgemeindeausschuss.
Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen: NEIN