Vorlage - MUE/2011/016-01  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20 21 02/5Bezüglich:
MUE/2011/016
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
14.12.2011 
2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
15.12.2011 
2. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Haushaltssatzung  
Veränderungsliste  
ErgebnisFinanzhaushalt  

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

           

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

3.433.900,00 €

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

3.669.600,00 €

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0,00 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.223.900,00 €

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.292.100,00 €

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

467.100,00€

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.044.000,00€

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

300.000,00 €

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

8.900,00 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

3.991.000,00 €

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

4.345.000,00 €

 

 

 

b)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

 

 

 

c)

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 € festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

1.

Grundsteuer

 

 

 

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

440 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

390 v. H.

 

 

 

f)

Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Veränderungsliste können die Änderungen des Haushaltsplanes seit der Einbringung entnommen werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegende Veränderungsliste

 


Anlage/n:

 

Haushaltssatzung

Veränderungsliste

Gesamtergebnis- und finanzhaushalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung (70 KB)      
Anlage 2 2 Veränderungsliste (213 KB)      
Anlage 3 3 ErgebnisFinanzhaushalt (244 KB)      
Stammbaum:
MUE/2011/016   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
MUE/2011/016-01   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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