Vorlage - SGM/2011/016-01  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2011/016
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
12.12.2011 
2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
19.12.2011 
2. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Veränderungsliste01  
GesamtergebnisFinanzhaushalt  

a)

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

           

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

14.407.800 €

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

14.407.800 €

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

13.772.800 €

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

12.985.100 €

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

975.600 €

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.490.900 €

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.515.300 €

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

787.700 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

16.263.700 €

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

16.263.700 €

 

 

 

b)

 

 

 

 

Der Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.515.300 € festgesetzt.

 

 

 

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.200.000 Euro festgesetzt.

 

e)

Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 5.517.800 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:

 

30,19 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

 

 

 

 

 

 

Der anliegenden aktualisierten Veränderungsliste könne die Veränderungen aus den Ausschüssen sowie weitere Vorschläge der Verwaltung entnommen werden

Sachverhalt:

 

Der anliegenden aktualisierten Veränderungsliste könne die Veränderungen aus den Ausschüssen sowie weitere Vorschläge der Verwaltung entnommen werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Siehe anliegende Veränderungsliste

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegende Veränderungsliste.

 

Veränderungsliste

Anlage/n:

 

Veränderungsliste

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungsliste01 (99 KB)      
Anlage 2 2 GesamtergebnisFinanzhaushalt (44 KB)      
Stammbaum:
SGM/2011/016   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2011/016-01   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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