Vorlage - MEI/2011/014-01
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Beschlussvorschlag:
a) | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird |
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1. | im Ergebnishaushalt |
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| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 4.828.800 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 5.167.600 € |
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1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 327.500 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 € |
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2. | im Finanzhaushalt |
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| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 4.449.300 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 4.678.200 € |
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2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 542.500 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 618.800 € |
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2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 76.300 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 172.500 € |
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| festgesetzt. |
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| Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
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| - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 5.068.100 € |
| - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 5.469.500 € |
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b) | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 76.300 € festgesetzt. | |
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c) | Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. |
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d) | Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 900.000 € festgesetzt.
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e) | Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: |
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1. | Grundsteuer |
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1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 390 v. H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v. H. |
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2. | Gewerbesteuer | 360 v. H. |
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Sachverhalt:
Der anliegenden Liste können die Veränderungen aus den Fachausschusssitzungen und der Vorschläge der Verwaltung entnommen werden.
Der Haushalt 2012 ist nach derzeitigem Stand der Beratungen nicht ausgeglichen. Der Haushalt gilt jedoch gem. § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann oder nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr ausgeglichen werden können.
Derzeit beläuft sich das Minus im Haushaltsplan 2012 auf 338.800 €. Überschüsse sind für die beiden Folgejahre 2013 und 2014 zu erwarten, mithin insgesamt 335.300 €. Es verbleibt ein zu deckender Fehlbetrag von 3.500 €.
Im außerordentlichen Haushalt 2012 sind Überschüsse von derzeit 327.500 € zu erwarten. Diese werden spätestens 2014 der Überschussrücklage zugeführt, so dass der verbliebene Teil in Höhe von 3.500 € durch eine Entnahme aus dieser Überschussrücklage gedeckt werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
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