Vorlage - SGM/2011/114
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Beschlussvorschlag:
Auf dem Schulhof der Realschule Meinersen entsteht in der ehemaligen Hausmeister-wohnung eine zentrale Informations- und Anlaufstelle, die sich für die Belange der Kinder und Jugendlichen einsetzt. Für die notwendige Sanierung der Hausmeisterwohnung werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 88.700,00 € zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Mit dem Umzug der Jugendpflege aus dem Rathaus Meinersen in die ehemalige Hausmeisterwohnung könnte auf dem Schulhof der Realschule Meinersen eine zentrale Informations- und Anlaufstelle entstehen, die sich für die Belange der Kinder- und Jugendlichen einsetzt. Gebündelt unter einem Dach soll es in dieser Wohnung Beratung für Kinder und Jugendliche jeden Alters und ebenso Hilfestellungen zum Thema Schwangerschaft, Säuglinge und Kleinkinder, Kindertagespflege, Erziehungslotsen etc. geben. Die Jugendpflege wäre dort ansprechbar, wo sich in den Vormittagsstunden rd. 1.600 Jugendliche aus der Samtgemeinde Meinersen aufhalten. Somit haben die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die (Kita)Eltern die Möglichkeit, mit kompetenten Personen über evtl. „Problemfälle“ zu sprechen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, zumal eine neue Koordinatorenstelle im Stellenplan 2012 geschaffen wurde. Mit diesem Umzug wäre ein weiterer Schritt in Richtung „familienfreundliche Samtgemeinde“ gegeben.
Bevor die Jugendpflege aus dem Rathaus Meinersen umziehen kann, muss die ohnehin sanierungsbedürftige Hausmeisterwohnung hergerichtet werden. Nach einer Kostenschätzung (ist als Anlage beigefügt) entstehen Sanierungskosten in Höhe von 88.700,00 €. Es wird empfohlen, noch in diesem Jahr mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Der Sanierungsumfang stellt in voller Höhe Aufwand im Ergebnishaushalt und Auszahlung im Finanzhaushalt dar. Durch die Bewilligung der Mittel noch für das Jahr 2011 wird der Aufwand dem Haushaltsjahr 2011 zugeschrieben und dann je nach Bauausführung der entsprechenden Rechnungsperiode zugerechnet und übertragen. Die Auszahlung fällt dem Rechnungsjahr zu, in dem die Rechnungen fällig sind.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kostenschätzung (231 KB) |