Vorlage - MEI/2011/027
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Meinersen wird der Passus in
§ 2 Abs. 2 Satz 3
„Für die Benutzung des Kulturzentrums für gewerbliche Zwecke (z.B. durch Gastwirte) wird das Doppelte der jeweiligen Gebühr erhoben“
ersatzlos gestrichen.
Durch diese Reduzierung der Nutzungsgebühr soll erreicht werden, dass nunmehr auch verstärkt gewerbliche Nutzer das Kulturzentrum für Veranstaltungen buchen.
Hinweis: Als Grundlage für die Abrechnung der Nutzungsgebühren wird die
Gebührensatzung zu Grunde gelegt, die am Tag der Buchung des
Termins Gültigkeit hat.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | KUZ Gebührensatzung_1_Änderungssatzung (83 KB) |