Vorlage - MEI/2011/027  

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion;
hier: Änderung der Gebührensatzung für das Kulturzentrum
Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
21.12.2011 
2. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
KUZ Gebührensatzung_1_Änderungssatzung  

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Benutzung des Kulturzentrums in der Gemeinde Meinersen wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Meinersen wird der Passus in

§ 2 Abs. 2 Satz 3

 

„Für die Benutzung des Kulturzentrums für gewerbliche Zwecke (z.B. durch Gastwirte) wird das Doppelte der jeweiligen Gebühr erhoben“

 

ersatzlos gestrichen.

 

Durch diese Reduzierung der Nutzungsgebühr soll erreicht werden, dass nunmehr auch verstärkt gewerbliche Nutzer das Kulturzentrum für Veranstaltungen buchen.

 

Hinweis:              Als Grundlage für die Abrechnung der Nutzungsgebühren wird die

              Gebührensatzung zu Grunde gelegt, die am Tag der Buchung des

              Termins Gültigkeit hat.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Änderung dieser Gebührensatzung wird erwartet, dass entsprechende Mehreinnahmen im Ertragshaushalt zu verzeichnen sind.

 

 


Anlage/n:

1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Benutzung des Kulturzentrums in der Gemeinde Meinersen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KUZ Gebührensatzung_1_Änderungssatzung (83 KB)      
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