Vorlage - MEI/2011/029  

Betreff: Förderung regenerativer Energie in der Gemeinde Meinersen;
- Grundsatzbeschluss Windenergie -
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:65-30-00
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
21.12.2011 
2. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
AntragFraktionGRÜNE  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Meinersen unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung der Bundesregierung, den Anteil der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien zu erhöhen und damit den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

 

Generell werden Standorte für Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen.

 

Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, die ökologische Zielsetzung durch persönliches finanzielles Engagement (Genossenschaftsanteile, Bürgerwindparks) zu fördern.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Vorlage ist der Antrag der Fraktion GRÜNE im Gemeinderat Meinersen vom 07.12.2011 beigefügt.

 

Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept vom 28.09.2010 die Zielsetzung beschlossen, den Ausstoß von Treibhausgasen auf der Basis von 1990 bis 2020 um 40 v. H. und bis 2050 um mindestens 80 v. H. zu senken. Zur Erreichung dieses Ziels soll der Anteil der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2020 von derzeit rund 17 v. H. auf mindestens 35 v. H. erhöht werden. Hierzu sieht das Energiekonzept der Bundesregierung u. a. vor, für den Ausbau der Windenergienutzung an Land, im Bau- und Planungsrecht erforderliche und angemessene Regelungen zur Absicherung des Repowering, d. h. des Ersatzes alter durch neue Windenergieanlagen, zu treffen.

 

Durch die Ereignisse vom 11.03.2011 in Japan hat sich die Notwendigkeit gezeigt, auf nationaler Ebene beschleunigt eine Energiewende durchzuführen. Ohne einen effizienten Ausbau der Windenergienutzung können die vorgenannten Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Der Zweckverband Großraum Braunschweig, als Träger der Regionalplanung, steht in der Verantwortung, über regionalplanerische die Windenergienutzung betreffende Festlegungen einen angemessenen Beitrag zu leisten.

 

Auch Kommunen und deren Einwohner können wirtschaftliche Vorteile aus einem behutsamen Ausbau der Windenergie ziehen (kommunale Wertschöpfung). Im Einzelnen kann die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu Gewinnen von in der Kommune ansässigen Unternehmen, Einkünften Beteiligter, zur Zunahme des kommunalen Steueraufkommens sowie zu zusätzlichen Pachteinnahmen für die jeweilige Gemeinde oder deren Einwohner führen. An sogenannten Bürgerwindparks können sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Antrag Fraktion GRÜNE

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AntragFraktionGRÜNE (40 KB)      
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