Vorlage - MUE/2011/061  

Betreff: Erneuerung von Wirtschaftswegen in der Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-13-02
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
19.01.2012 
2. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
24.01.2012 
3. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
AusbauprogrammWirtschaftswege  
KostenvergleichWirtschaftswege  
LiegenschaftskarteWirtschaftswege  

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der geltenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) – PROFIL Schwerpunkt – Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft fördert die Europäische Union Maßnahmen des ländlichen Wegebaues über den zeitlichen Rahmen von 2007 bis 2013. Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (entspricht im Regelfall der Nettobausumme).Anträge für das Förderungsjahr 2012 sind spätestens bis zum 15. Februar 2012 an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) in Braunschweig zu richten.

 

Die Gemeinde Müden (Aller) hat in der Vergangenheit bereits den „Schlackenweg“, den Wirtschaftsweg „Hinter den Höfen“ und den Durchlass am „Nedderwiesenweg“ unter Inanspruchnahme der Fördermittel ausgebaut.

 

Die aktuelle „instabile“ wirtschaftliche Entwicklung in Europa lässt erwarten, dass es wahrscheinlich ab dem Jahre 2013 entsprechende Förderungen nicht mehr geben wird. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, die ohnehin schon heute oder in absehbarer Zeit notwendigen Erneuerungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen noch im Förderzeitraum zu realisieren.

 

Nach Mitteilung des Zuwendungsgebers gab es bislang keine finanziellen Engpässe in der Gewährung von Fördermitteln, sodass bislang jedem Förderantrag – soweit inhaltlich den Förderrichtlinien entsprechend gebaut wird – entsprochen und Fördermittel bewilligt worden sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung kommen die in den Anlagen bezeichneten Wirtschaftswege für eine Erneuerung in Betracht. Im Rahmen der politischen Beratungen ist über die Wertigkeit/Rangfolge der durchzuführenden Maßnahme eine Entscheidung zu treffen.

 

Grundsätzlich ist eine Erneuerung von Wirtschaftswegen in „ungebundener“ Bauweise (Schotterbauweise) als auch in Asphaltbauweise denkbar.

 

Werden alte asphaltierte Wege lediglich in Schotterbauweise überbaut, so stellt im Sinne des Ausbaubeitragsrechts der neue Schotterweg keine Wertverbesserung dar, weil ungebundene Wegeflächen im Regelfall einen erhöhten Unterhaltungsaufwand erfordern. In solchen Fällen ist eine Erhebung von Anliegerbeiträgen nicht zulässig. Bei asphaltierten Wirtschaftswegen verhält es sich anders, hier können Anliegerbeiträge in Höhe von 75 Prozent erhoben werden.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen und vor dem Hintergrund der Haltbarkeit/Dauerhaftigkeit – verbunden mit einem geringen Unterhaltungsaufwand – hält die Verwaltung die Herstellung von asphaltierten Wirtschaftswegen für die bessere Lösung. Dennoch hat die Schotterbauweise bei weniger frequentierten, untergeordneten Wirtschaftswegen seine Berechtigung.

 

Im Ergebnishaushalt des Haushaltsplanes 2012 wurden dafür bereits Mittel in Höhe von pauschal 175.000,00 € eingestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Über die finanziellen Auswirkungen kann erst nach Vorliegen konkreter Angaben - welche Wege und in welcher Form (Asphalt oder Schotterbauweise) ausgebaut werden -  eine Aussage gemacht werden.

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 – Ausbauprogramm

Anlage 2 – Kostenvergleich

Anlage 3 - Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AusbauprogrammWirtschaftswege (42 KB)      
Anlage 2 2 KostenvergleichWirtschaftswege (51 KB)      
Anlage 3 3 LiegenschaftskarteWirtschaftswege (1204 KB)      
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