Vorlage - MUE/2011/062
|
|
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Der Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Allertal zwischen Gifhorn (B 4) und Flettmar (Kreisgrenze)“, die Begründung und Übersichtskarten sind der Vorlage beigefügt.
Der Geltungsbereich ist identisch mit dem ausgewiesenen FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) „Aller, Untere Leine, Untere Oker“. Der Verordnungsentwurf schafft keine neuen Verbotstatbestände, sondern konkretisiert das ohnehin nach § 33 Abs. 1 BNatSchG geltende Veränderungs- und Störungsverbot in anerkannten FFH-Gebieten und hilft damit zu vermeiden, eine Fülle von Fällen einzeln prüfen zu müssen. Im Übrigen wird auf die Begründung des Landkreises Gifhorn zum Verordnungsentwurf verwiesen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VerordnungNSGAllertal (763 KB) | ||||
2 | BegründungNSGAllertal (144 KB) | ||||
3 | Karte1NSGAllertal (267 KB) | ||||
4 | Karte2NSGAllertal (242 KB) |