Vorlage - MUE/2012/100  

Betreff: Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen der Gemeinde Müden (Aller); hier: Mehrzweckhalle Flettmar
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 81 46 43 - Ha
Beratungsfolge:
Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
20.11.2012 
4. Sitzung des Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
13.12.2012 
7. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Überlassungsvertrag  
Kostenanalyse  
Investitionen  

Dem noch zu gründenden Trägerverein „Mehrzweckhalle Flettmar“ wird die Bewirtschaftung auf Grundlage der beigefügten Überlassungsvereinbarung übertragen

Beschlussvorschlag:

 

Dem noch zu gründenden Trägerverein „Mehrzweckhalle Flettmar“ wird die Bewirtschaftung auf Grundlage der beigefügten Überlassungsvereinbarung übertragen.

 

Seitens der Verwaltung wurden mit den ortsansässigen Vereinen Gespräche hinsichtlich einer Übernahme der Mehrzweckhalle (MZH) Flettmar in eine Trägerschaft geführt

Sachverhalt:

 

Seitens der Verwaltung wurden mit den ortsansässigen Vereinen Gespräche hinsichtlich einer Übernahme der Mehrzweckhalle (MZH) Flettmar in eine Trägerschaft geführt.

 

1.       Objektbeschreibung

Lage / Umgebung:        Die Mehrzweckhalle Flettmar liegt im Gemeindeteil Flettmar,
                                      Dorfstr. 33
Grundstücksfläche:      Flur 11, Flurstück 74  4743 qm

Nutzfläche insgesamt: 384,35 qm
Baujahr:                        Ursprungsgebäude 1972
                                      Erweiterung 1984

2.       Nutzungsanalyse

In der Mehrzweckhalle finden jährlich im Schnitt ca. 7 bis 8 abrechenbare Veranstaltungen zuzüglich der regelmäßigen Nutzung durch die Kindertagesstätte Flettmar statt. Daneben wird die Liegenschaft regelmäßig kostenlos von ortsansässigen Vereinen genutzt. Überwiegend wird die Mehrzweckhalle aufgrund der räumlichen Gestaltung sowie des vorhandenen mit PVC/Vinyl belegten Schwingbodens für sportliche Zwecke genutzt. Vereinsnutzungen erfolgen durch den Landfrauenverein (insbesondere Generalversammlung) sowie den Schützenverein (alle 2 Jahre Schützenfest). Überwiegend wird die Mehrzweckhalle durch den Sportverein genutzt.

3.       Verhandlungsergebnis mit den örtlichen Vereinen

 

          Die Gespräche mit den Vorsitzenden der örtlichen Vereine haben sich lange Zeit ohne Ergebnis hingezogen. Seitens der Vereine wurde gegen die Konstellation der Übernahme der Mehrzweckhalle in einen Trägerverein argumentiert, dass es sich vom Grundsatz her um eine kleine Sporthalle handelt, die auch für andere Nutzungen zur Verfügung stehen kann. So ist die Mehrzweckhalle zum damaligen Zeitpunkt konzipiert worden. Zurzeit wird die Mehrzweckhalle überwiegend zu sportlichen Zwecken durch die Kindertagesstätte sowie den Sportverein mit seinen verschiedenen Sparten genutzt. Kostenpflichtige Veranstaltungen (Familienfeiern etc.) nehmen nur einen kleinen Teil der Nutzung ein.

 

          Einem gewissen wirtschaftlichen Erfolg durch Vermietung und Verpachtung stehen nach Auffassung der örtlichen Vereine die zu kleine Küche, die fehlende Thekenanlage sowie der zum Tanzen ungeeignete Bodenaufbau und –belag für Sportzwecke entgegen. Zum jetzigen Zeitpunkt muss für die Nutzung im Rahmen von Feierlichkeiten eine mobile Theke aufgebaut werden. Die im möglichen Aufstellbereich der Theke und im Hallenbereich gelagerten Sportgeräte (teilweise groß, schwer und sperrig) sind in für eine Veranstaltung nicht benötigten Räumen (z.B. Umkleideräume) umzulagern.

 

          Um einer Zielsetzung der Kostensenkung der Betriebskosten für die Gemeinde durch vermehrte Vermietung und Verpachtung zu erreichen, müssten nach Auffassung der örtlichen Vereine erhebliche Umbaumaßnahmen aufgrund der oben genannten Umstände erfolgen.

          Dadurch wäre aber die überwiegend sportliche Nutzung der Halle (wie zum jetzigen Zeitpunkt) nicht mehr möglich. Ebenfalls würden die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

 

          Eine Übernahme durch die Vereine ist aufgrund der in einigen Vereinsvorständen geäußerten Bedenken nicht realistisch gewesen.

 

Unabhängig davon konnten aus den Vereinen bzw. deren Vorständen Personen gewonnen werden, die trotz der oben genannten Bedenken bereit sind, in Privatinitiative einen entsprechenden Trägerverein zu gründen, um den Versuch einer eigenständigen Bewirtschaftung zu starten. Eine Vorstandsbesetzung konnte abschließend jedoch noch nicht gefunden werden. Diesbezüglich laufen noch Gespräche.

 

Entsprechende Rahmenbedingungen wurden seitens der zukünftigen Mitglieder in der mit der Gemeinde zu schließenden Übernahmevereinbarung aufgenommen. Diese Regelungen tragen unter anderem den oben aufgeführten Bedenken Rechnung.

 

Die Mitglieder des noch zu gründenden Trägervereines sehen eine Zielsetzung aufgrund der oben genannten Ausführungen lediglich in der Bestandserhaltung des Gebäudes. Eine Erhöhung der Zahl der privaten Nutzungen wird insbesondere aufgrund bestehender Alternativen im gewerblichen bzw. privaten Bereich der Gemeinde und der Samtgemeinde nicht gesehen. Auch eine Nutzungserhöhung durch die Vereine scheidet aufgrund bestehender eigener Räumlichkeiten (insbesondere Feuerwehr und Schützenverein) aus. Für große öffentliche Veranstaltungen (z. B. Dorfball) weichen die Vereine auf die Gastwirte in der Umgebung aus.

 

4.       Kostenanalyse der laufenden Betriebskosten

Der Vorlage ist als Anlage eine Kostenanalyse der Haushaltsjahre 2010 bis 2012 beigefügt. Hieraus ist ersichtlich, dass die Mehrzweckhalle Flettmar ohne kalkulatorische Kosten (Abschreibung / Verzinsung des Anlagekapitals) einen jährlichen Zuschussbedarf im Durchschnitt der drei analysierten Jahre von ca. 18.000,00 EUR verursacht, wobei in dieser Summe die Aufwendungen für den Abbau von bisher unterlassenen Unterhaltungsmaßnahmen berücksichtigt ist. Die durchschnittlichen Einnahmen im Schnitt der drei betrachteten Jahre liegen einschl. Miete der Kita (2.400,00 EUR) bei ca. 3.300,00 EUR. Dies entspricht einem Zuschussbetrag je abgerechneter Veranstaltung von 2.500,00 EUR.

 

 

 

5.       Mittelfristiger Investitionsbedarf im Bereich der Bauunterhaltung
(bis 2017)


Seitens der Mitglieder des noch zu gründenden Trägervereines wurden die erforderlichen bzw. wünschenswerten Investitionen bis zum Jahre 2017 aufgelistet und sind in der Anlage beigefügt. Hierfür wären Haushaltsmittel bis 2017 in Höhe von 118.000,00 EUR (einschl. 50.000,00 EUR für Solaranlage) erforderlich. In den vergangenen Jahren sind bereits erhebliche Mittel für die Bauunterhaltung für die Instandhaltung aufgewandt worden. Inwieweit der ermittelte Durchschnitt (siehe Anlage) in Höhe von ca. 11.900,00 EUR in den Folgejahren erforderlich ist, kann zurzeit nicht abgeschätzt werden.

6.       Zielsetzung der Verwaltung

Auf der Grundlage der Kostenanalyse liegt der Vorteil einer denkbaren Übertragung insbesondere im Bereich der Kosten des erforderlichen Investitionsbedarfs der Bauunterhaltung für die Substanzerhaltung bzw. -verbesserung. Ein Großteil der dargestellten Investitionen wird als erforderlich und notwendig angesehen.

Die Gemeinde muss entsprechende Leistungen (Investitionen sowie auch teilweise Maßnahmen der regelmäßigen Bauunterhaltung) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausschreiben. Ein Trägerverein könnte derartige Maßnahmen in Eigenregie umsetzen.

Außerdem hätte die Gemeinde den Vorteil, dass der jährliche Zuschussbedarf, der bei der Mehrzweckhalle Flettmar im Schnitt bei rd. 18.000,00 EUR jährlich liegt „eingefroren“ und somit auf Dauer fest kalkulierbar ist.

Die durch eine Übertragung auch zu erreichende Verschlankung der Verwaltung wird noch nicht eintreten, da entsprechend der Regelungen des Überlassungsvertrages die Vermietung wie bisher durch die Gemeinde erfolgen soll. Sofern sich die Übernahme durch den Trägerverein bewährt hat, wäre dieser bereit, die Vermietung und Gebührenabrechnung in Eigenregie zu übernehmen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Der Unterhaltungskostenzuschuss ist jährlich beim Kostenträger 5730100 im Ergebnis- sowie Finanzhaushalt zu veranschlagen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Unterhaltungskostenzuschuss ist jährlich beim Kostenträger 5730100 im Ergebnis- sowie Finanzhaushalt zu veranschlagen. Dies gilt ebenfalls für den Investitionskosten-zuschuss entsprechend der jährlichen Abforderung durch den Trägerverein.

 

 

- Überlassungsvertrag

Anlage/n:

- Überlassungsvertrag

- Kostenanalyse

- Aufstellung der erforderlichen Investitionen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Überlassungsvertrag (174 KB)      
Anlage 2 2 Kostenanalyse (75 KB)      
Anlage 3 3 Investitionen (11 KB)      
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