Vorlage - MUE/2012/100
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Beschlussvorschlag:
Dem noch zu gründenden Trägerverein „Mehrzweckhalle Flettmar“ wird die Bewirtschaftung auf Grundlage der beigefügten Überlassungsvereinbarung übertragen.
Sachverhalt:
Seitens der Verwaltung wurden mit den
ortsansässigen Vereinen Gespräche hinsichtlich einer Übernahme der
Mehrzweckhalle (MZH) Flettmar in eine Trägerschaft geführt.
1. Objektbeschreibung
Lage
/ Umgebung: Die Mehrzweckhalle
Flettmar liegt im Gemeindeteil Flettmar,
Dorfstr.
33
Grundstücksfläche: Flur 11, Flurstück 74 4743 qm
Nutzfläche insgesamt: 384,35 qm
Baujahr: Ursprungsgebäude 1972
Erweiterung
1984
2. Nutzungsanalyse
In
der Mehrzweckhalle finden jährlich im Schnitt ca. 7 bis 8 abrechenbare
Veranstaltungen zuzüglich der regelmäßigen Nutzung durch die Kindertagesstätte Flettmar
statt. Daneben wird die Liegenschaft regelmäßig kostenlos von ortsansässigen
Vereinen genutzt. Überwiegend wird die Mehrzweckhalle aufgrund der räumlichen
Gestaltung sowie des vorhandenen mit PVC/Vinyl belegten Schwingbodens für
sportliche Zwecke genutzt. Vereinsnutzungen erfolgen durch den Landfrauenverein
(insbesondere Generalversammlung) sowie den Schützenverein (alle 2 Jahre
Schützenfest). Überwiegend wird die Mehrzweckhalle durch den Sportverein
genutzt.
3. Verhandlungsergebnis
mit den örtlichen Vereinen
Die Gespräche mit den Vorsitzenden der
örtlichen Vereine haben sich lange Zeit ohne Ergebnis hingezogen. Seitens der
Vereine wurde gegen die Konstellation der Übernahme der Mehrzweckhalle in einen
Trägerverein argumentiert, dass es sich vom Grundsatz her um eine kleine
Sporthalle handelt, die auch für andere Nutzungen zur Verfügung stehen kann. So
ist die Mehrzweckhalle zum damaligen Zeitpunkt konzipiert worden. Zurzeit wird
die Mehrzweckhalle überwiegend zu sportlichen Zwecken durch die Kindertagesstätte
sowie den Sportverein mit seinen verschiedenen Sparten genutzt.
Kostenpflichtige Veranstaltungen (Familienfeiern etc.) nehmen nur einen kleinen
Teil der Nutzung ein.
Einem gewissen wirtschaftlichen Erfolg
durch Vermietung und Verpachtung stehen nach Auffassung der örtlichen Vereine
die zu kleine Küche, die fehlende Thekenanlage sowie der zum Tanzen ungeeignete
Bodenaufbau und –belag für Sportzwecke entgegen. Zum jetzigen Zeitpunkt
muss für die Nutzung im Rahmen von Feierlichkeiten eine mobile Theke aufgebaut
werden. Die im möglichen Aufstellbereich der Theke und im Hallenbereich
gelagerten Sportgeräte (teilweise groß, schwer und sperrig) sind in für eine
Veranstaltung nicht benötigten Räumen (z.B. Umkleideräume) umzulagern.
Um einer Zielsetzung der Kostensenkung
der Betriebskosten für die Gemeinde durch vermehrte Vermietung und Verpachtung
zu erreichen, müssten nach Auffassung der örtlichen Vereine erhebliche
Umbaumaßnahmen aufgrund der oben genannten Umstände erfolgen.
Dadurch wäre aber die überwiegend
sportliche Nutzung der Halle (wie zum jetzigen Zeitpunkt) nicht mehr möglich.
Ebenfalls würden die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
Eine Übernahme durch die Vereine ist
aufgrund der in einigen Vereinsvorständen geäußerten Bedenken nicht realistisch
gewesen.
Unabhängig davon konnten aus den Vereinen
bzw. deren Vorständen Personen gewonnen werden, die trotz der oben genannten
Bedenken bereit sind, in Privatinitiative einen entsprechenden Trägerverein zu
gründen, um den Versuch einer eigenständigen Bewirtschaftung zu starten. Eine
Vorstandsbesetzung konnte abschließend jedoch noch nicht gefunden werden.
Diesbezüglich laufen noch Gespräche.
Entsprechende Rahmenbedingungen wurden
seitens der zukünftigen Mitglieder in der mit der Gemeinde zu schließenden
Übernahmevereinbarung aufgenommen. Diese Regelungen tragen unter anderem den
oben aufgeführten Bedenken Rechnung.
Die Mitglieder des noch zu gründenden
Trägervereines sehen eine Zielsetzung aufgrund der oben genannten Ausführungen
lediglich in der Bestandserhaltung des Gebäudes. Eine Erhöhung der Zahl der
privaten Nutzungen wird insbesondere aufgrund bestehender Alternativen im
gewerblichen bzw. privaten Bereich der Gemeinde und der Samtgemeinde nicht
gesehen. Auch eine Nutzungserhöhung durch die Vereine scheidet aufgrund
bestehender eigener Räumlichkeiten (insbesondere Feuerwehr und Schützenverein)
aus. Für große öffentliche Veranstaltungen (z. B. Dorfball) weichen die Vereine
auf die Gastwirte in der Umgebung aus.
4. Kostenanalyse der laufenden
Betriebskosten
Der
Vorlage ist als Anlage eine Kostenanalyse der Haushaltsjahre 2010 bis 2012 beigefügt.
Hieraus ist ersichtlich, dass die Mehrzweckhalle Flettmar ohne kalkulatorische
Kosten (Abschreibung / Verzinsung des Anlagekapitals) einen jährlichen
Zuschussbedarf im Durchschnitt der drei analysierten Jahre von ca. 18.000,00
EUR verursacht, wobei in dieser Summe die Aufwendungen für den Abbau von bisher
unterlassenen Unterhaltungsmaßnahmen berücksichtigt ist. Die durchschnittlichen
Einnahmen im Schnitt der drei betrachteten Jahre liegen einschl. Miete der Kita
(2.400,00 EUR) bei ca. 3.300,00 EUR. Dies entspricht einem Zuschussbetrag je
abgerechneter Veranstaltung von 2.500,00 EUR.
5. Mittelfristiger Investitionsbedarf im
Bereich der Bauunterhaltung
(bis 2017)
Seitens
der Mitglieder des noch zu gründenden Trägervereines wurden die erforderlichen
bzw. wünschenswerten Investitionen bis zum Jahre 2017 aufgelistet und sind in
der Anlage beigefügt. Hierfür wären Haushaltsmittel bis 2017 in Höhe von
118.000,00 EUR (einschl. 50.000,00 EUR für Solaranlage) erforderlich. In den
vergangenen Jahren sind bereits erhebliche Mittel für die Bauunterhaltung für
die Instandhaltung aufgewandt worden. Inwieweit der ermittelte Durchschnitt
(siehe Anlage) in Höhe von ca. 11.900,00 EUR in den Folgejahren erforderlich
ist, kann zurzeit nicht abgeschätzt werden.
6. Zielsetzung der Verwaltung
Auf
der Grundlage der Kostenanalyse liegt der Vorteil einer denkbaren
Übertragung insbesondere im Bereich der Kosten des erforderlichen
Investitionsbedarfs der Bauunterhaltung für die Substanzerhaltung bzw.
-verbesserung. Ein Großteil der dargestellten Investitionen wird als
erforderlich und notwendig angesehen.
Die
Gemeinde muss entsprechende Leistungen (Investitionen sowie auch teilweise
Maßnahmen der regelmäßigen Bauunterhaltung) unter Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften ausschreiben. Ein Trägerverein könnte derartige Maßnahmen in
Eigenregie umsetzen.
Außerdem
hätte die Gemeinde den Vorteil, dass der jährliche Zuschussbedarf, der bei der
Mehrzweckhalle Flettmar im Schnitt bei rd. 18.000,00 EUR jährlich liegt
„eingefroren“ und somit auf Dauer fest kalkulierbar ist.
Die
durch eine Übertragung auch zu erreichende Verschlankung der Verwaltung wird
noch nicht eintreten, da entsprechend der Regelungen des Überlassungsvertrages
die Vermietung wie bisher durch die Gemeinde erfolgen soll. Sofern sich die
Übernahme durch den Trägerverein bewährt hat, wäre dieser bereit, die
Vermietung und Gebührenabrechnung in Eigenregie zu übernehmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Der Unterhaltungskostenzuschuss ist jährlich beim Kostenträger 5730100 im Ergebnis- sowie Finanzhaushalt zu veranschlagen. Dies gilt ebenfalls für den Investitionskosten-zuschuss entsprechend der jährlichen Abforderung durch den Trägerverein.
Anlage/n:
- Überlassungsvertrag
- Kostenanalyse
- Aufstellung der
erforderlichen Investitionen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Überlassungsvertrag (174 KB) | ||||
2 | Kostenanalyse (75 KB) | ||||
3 | Investitionen (11 KB) |