Vorlage - MUE/2012/107  

Betreff: Neuherstellung der Straße "Bokelberger Weg" im Gemeindeteil Müden (Aller);
hier: Entscheidung über das Bauprogramm und deren zeitliche Umsetzung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-12-20/5 und Kämmereiamt 22 53 10/50
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
22.11.2012 
5. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
13.12.2012 
7. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
PlanBokelbergerWeg  

Die Straße „Bokelberger Weg“ ist mittelfristig (innerhalb der nächsten 5 Jahre)

Beschlussvorschlag:

 

Die Straße „Bokelberger Weg“ ist mittelfristig (innerhalb der nächsten 5 Jahre)

analog dem Ausbaustandard wie in der Straße „In den Sandbergen“ neu herzustellen.

 

Dem beigefügten Ausbauplan und dem Bauprogramm wird zugestimmt.

 

1

Sachverhalt:

 

1. Bauprogramm:

 

 

Die Gemeinde Müden (Aller) hat für das Jahr 2012/2013 den Ausbau der Straße „In den Sandbergen“ beschlossen und realisiert.

 

Der „Bokelberger Weg“ weist aufgrund nicht vorhandener Trageigenschaften, fehlenden Bordeinfassungen und einer unzulänglichen Straßenentwässerung schon heute Unebenheiten/Mängel auf, welche sich in der weiteren Nutzung bei zunehmendem Verkehr zukünftig noch verstärken werden. Deshalb ist ein Straßenausbau mittelfristig unausweichlich und sollte deshalb schon heute in die Finanzplanung der Gemeinde Müden (Aller) aufgenommen werden.

 

Analog wie dem in der Straße „In den Sandbergen“ vollzogenen Straßenausbau, ist der „Bokelberger Weg“ wie folgt auszubauen:

 

1.      Herstellung der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer Tiefbordrandeinfassung. Da die Straße eine „Sammelfunktion“ hat, ist eine Fahrbahnbreite von 4,75 m zu wählen.

2.      Herstellung einer Straßenentwässerung in Form von einer Oberflächenversickerung im Straßenseitenraum.

3.      Umrüstung/Neuherstellung der Straßenbeleuchtung auf energieeffizientere Leuchtmittel.

 

 

 

Unter Zugrundelegung der durchgeführten Ausschreibung für die Straßenbaumaßnahme „In den Sandbergen“ ergäben sich nach heutigem Kenntnisstand Kosten für den Straßenausbau des „Bokelberger Weges“ in Höhe von ca. 190.000 Euro. Das Preisniveau je m² Straßenfläche entspricht dem der Straße „In den Sandbergen“.

 

 

2. Rechtmäßige Erhebung eines Straßenbaubeitrages:

 

Die Straßen "Bokelberger Weg" (im Ausbauplan grün dargestellt) und " In den Sandbergen" (im Ausbauplan orange gekennzeichnet) bilden im Sinne des Beitragsrechtes eine gemeinsame öffentliche Einrichtung. Straßennamen sind bei der Bildung von Anlagen unbeachtlich.

 

Gegenstand einer Beitragsabrechnung soll immer der Ausbau der öffentlichen Einrichtung auf ganzer Länge sein - hier: die Straßen "Bokelberger Weg" und "In den Sandbergen".

Durch eine grundlegende Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg zur Abschnittsbildung ergeben sich zur bisherigen Praxisanwendung erhebliche Veränderungen. Die Abschnittsbildung ist ein Vorfinanzierungsinstrument (wie die Vorausleistung) und setzt ein Bauprogramm voraus, das einen Ausbau der Straße auf gesamter Länge der öffentlichen Einrichtung vorsieht. Nach der neuen Rechtsprechung muss dieses Bauprogramm - wie unter Punkt 1. dargestellt - einen hinreichenden Detaillierungsgrad aufweisen, einen genauen Ausbautermin der Restlänge nennen und eine Kostenprognose enthalten. Ist nach dem gemeindlichen Bauprogramm von vornherein und offensichtlich eine Weiterführung der Straßenarbeiten nicht auf gesamter Länge beabsichtigt und ein weiterer Streckenausbau in keiner Weise zeitlich absehbar, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und unwirksam.

 

Nach den Vorstellungen der Gemeinde soll in 2012/2013 die Straße "In den Sandbergen" ausgebaut werden und mit Bildung eines Abschnitts abgerechnet werden.

Aus finanziellen Erwägungen kann die Gemeinde die verbleibende Reststrecke der öffentlichen Einrichtung - die Straße "Bokelberger Weg" - erst zu einem späteren Zeitpunkt ausbauen. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von vorläufig 190.000,00 € sind in die Finanzplanung für das Jahr 2017 einzustellen.

 

Eine Abschnittsbildung nur zur Abrechnung der Teillänge der Straße "In den Sandbergen" ist nach Beschluss des vorgenannten Bauprogramms auf gesamter Länge der Einrichtung zulässig. Diese Beschlussvorlage wird für die Sitzungen im Frühjahr 2013 vorbereitet.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Entfällt

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

Gegenstand der Vorlage ist die Definition des Ausbaustandards und der zeitlichen Abläufe.

 

 

 

Lageplan

Anlage/n:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PlanBokelbergerWeg (351 KB)      
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