Vorlage - MUE/2012/107
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
1. Bauprogramm:
Die Gemeinde Müden (Aller) hat für das Jahr 2012/2013 den Ausbau der Straße „In den Sandbergen“ beschlossen und realisiert.
Der „Bokelberger Weg“ weist aufgrund nicht vorhandener Trageigenschaften, fehlenden Bordeinfassungen und einer unzulänglichen Straßenentwässerung schon heute Unebenheiten/Mängel auf, welche sich in der weiteren Nutzung bei zunehmendem Verkehr zukünftig noch verstärken werden. Deshalb ist ein Straßenausbau mittelfristig unausweichlich und sollte deshalb schon heute in die Finanzplanung der Gemeinde Müden (Aller) aufgenommen werden.
Analog wie dem in der Straße „In den Sandbergen“ vollzogenen Straßenausbau, ist der „Bokelberger Weg“ wie folgt auszubauen:
1. Herstellung der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer
Tiefbordrandeinfassung. Da die Straße eine „Sammelfunktion“ hat,
ist eine Fahrbahnbreite von 4,75 m zu wählen.
2. Herstellung einer Straßenentwässerung in Form von
einer Oberflächenversickerung im Straßenseitenraum.
3. Umrüstung/Neuherstellung der Straßenbeleuchtung auf
energieeffizientere Leuchtmittel.
Unter Zugrundelegung der durchgeführten Ausschreibung für die Straßenbaumaßnahme „In den Sandbergen“ ergäben sich nach heutigem Kenntnisstand Kosten für den Straßenausbau des „Bokelberger Weges“ in Höhe von ca. 190.000 Euro. Das Preisniveau je m² Straßenfläche entspricht dem der Straße „In den Sandbergen“.
2. Rechtmäßige Erhebung
eines Straßenbaubeitrages:
Die Straßen "Bokelberger Weg" (im Ausbauplan grün dargestellt)
und " In den Sandbergen" (im Ausbauplan orange gekennzeichnet) bilden
im Sinne des Beitragsrechtes eine
gemeinsame öffentliche Einrichtung. Straßennamen sind bei der Bildung von
Anlagen unbeachtlich.
Gegenstand einer Beitragsabrechnung soll immer der Ausbau der
öffentlichen Einrichtung auf ganzer Länge
sein - hier: die Straßen "Bokelberger Weg" und "In den
Sandbergen".
Durch eine grundlegende Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes
in Lüneburg zur Abschnittsbildung ergeben sich zur bisherigen Praxisanwendung
erhebliche Veränderungen. Die Abschnittsbildung ist ein
Vorfinanzierungsinstrument (wie die Vorausleistung) und setzt ein Bauprogramm voraus, das einen Ausbau der Straße auf gesamter Länge der
öffentlichen Einrichtung vorsieht. Nach der neuen Rechtsprechung muss
dieses Bauprogramm - wie unter Punkt 1. dargestellt - einen hinreichenden Detaillierungsgrad
aufweisen, einen genauen Ausbautermin der Restlänge nennen und eine
Kostenprognose enthalten. Ist nach dem gemeindlichen Bauprogramm von vornherein
und offensichtlich eine Weiterführung der Straßenarbeiten nicht auf gesamter
Länge beabsichtigt und ein weiterer Streckenausbau in keiner Weise zeitlich
absehbar, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und unwirksam.
Nach den Vorstellungen der Gemeinde soll in 2012/2013 die Straße
"In den Sandbergen" ausgebaut werden und mit Bildung eines Abschnitts
abgerechnet werden.
Aus finanziellen Erwägungen kann die Gemeinde die verbleibende
Reststrecke der öffentlichen Einrichtung - die Straße "Bokelberger
Weg" - erst zu einem späteren Zeitpunkt ausbauen. Die entsprechenden
Haushaltsmittel in Höhe von vorläufig 190.000,00 € sind in die
Finanzplanung für das Jahr 2017 einzustellen.
Eine Abschnittsbildung nur zur Abrechnung der Teillänge der Straße
"In den Sandbergen" ist nach Beschluss des vorgenannten Bauprogramms
auf gesamter Länge der Einrichtung zulässig. Diese Beschlussvorlage wird für
die Sitzungen im Frühjahr 2013 vorbereitet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | PlanBokelbergerWeg (351 KB) |