Vorlage - MEI/2012/077
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Gemäß
EU-Richtlinien werden schrittweise bestimmte, ineffiziente Leuchtmittel
verboten. Zuletzt traf es die 100-Watt-Glühlampe. Die 2005/2009 beschlossene
EuP-Direktive (Ökodesign-Anforderungen für Energy-using-Products) betrifft
jedoch auch zahlreiche Bereiche der gewerblichen Beleuchtung. Neben dem Aus für
die T12-Leuchtstofflampe im Jahr 2012 ist hier vor allem die Ausphasung der
Quecksilberdampflampen zu beachten. Die Energieeffizienzanforderungen an
Leuchten und Leuchtmittel bedeuten ab 2013 schrittweise bis 2015 praktisch das
komplette Aus für alle HQL-Leuchten. Dies betrifft rund 35 Mio. Leuchten in
Europa. Gut die Hälfte dieser 35 Mio. Leuchten wird in der Straßenbeleuchtung
eingesetzt, der Rest in der Industrie. Dies bedeutet, dass diese Leuchtmittel
ihr CE-Zeichen verlieren und nicht mehr verkauft werden dürfen. Sie dürfen aber
weiterhin eingesetzt werden.
Gefördert werden
Kommunen und Gemeinden, die mit LED-Technik in der Straßen- und
Außenbeleuchtung eine Emissionsminderung von mindestens 60 % erzielen. In Bezug
auf die Umsetzung einer hocheffizienten Straßenbeleuchtung im Rahmen der
„Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen, sozialen
und kulturellen Einrichtungen“ hat die Gemeinde vorsorglich einen Antrag
an den Projektträger Jülich GmbH in Berlin gestellt. Bei einer Gesamtbausumme
von ca. 822.000,00 €, beträgt die beantragte Zuwendung 205.000,00
€. Somit müssten durch die Gemeinde noch ca. 617.000,00 €
aufgebracht werden.
Nach Rücksprache
mit dem Zuwendungsgeber wird die Gemeinde die errechnete Zuwendung in den
nächsten Wochen schriftlich bestätigt bekommen. Auf Antrag der Verwaltung
stimmt der Zuwendungsgeber einer Laufzeitverlängerung von 12 auf 18 Monaten zu.
Die Laufzeit würde am 01.04.2013 beginnen und am 30.09.2014 enden. Mit der
Ausschreibung kann dann frühestens am 01.04.2013 begonnen werden.
Das bedeutet für
die Gemeinde Meinersen, dass für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 jeweils
411.000 Euro bereitgestellt werden müssten. Die Zuwendung würde je nach
Baufortschritt auf Anforderung ausgezahlt. 20 % der Zuwendung werden jedoch
erst nach Nachweis der 60%igen Kosteneinsparung erfolgen.
Aufgrund einer Ermittlung über die
Straßenfläche und Straßenlänge und einem gemittelten Mastabstand von ca. 60 m
und einer Befahrung der Straßen gibt es in der Gemeinde Meinersen 1035
Leuchtpunkte. Hierbei wurden ca. 10 Peitschenleuchten (2x36 W, Lichtpunkthöhe
6m), ca. 50 Peitschenleuchte (2x54 W, LPH 8m), ca. 375 Kofferleuchten 80 W, LPH
4,5m), ca. 400 Kofferleuchten (125 W, LPH 6m) und ca. 200 Pilzleuchten (80 W,
LPH 3,5m) ermittelt.
In den Jahren 2010 und 2011 sind folgende
Kosten für Strom und Unterhaltungsarbeiten entstanden:
Gemeinde Meinersen |
Stromkosten |
Unterhaltungs-kosten |
ca. Anzahl der Lampenmaste [Stück] |
2010 |
43.642,94 € |
20.960,23 € |
1035 |
2011 |
38.510,03 € |
16.206,60 € |
1035 |
Damit eine mögliche Umrüstung der
Straßenbeleuchtung erfolgen kann, ist es notwendig ein Kataster für die
Straßenbeleuchtung zu erstellen. Es wird vorgeschlagen damit die LSW LandE
Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG zu beauftragen. Die hierfür
erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 18.000 Euro stehen im Rahmen
des Budget 5450000 – Unterhaltung Straßenbeleuchtung, Stromkosten
Straßenbeleuchtung und Winterdienst – ausreichend zur Verfügung.
Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mittel für das
Straßenbeleuchtungskataster ursprünglich nicht vorgesehen waren und zusätzlich
das Budget des Produktes 5450000 belasten; daher können überplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen im noch verbleibenden HH-Jahr nicht ausgeschlossen
werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN