Vorlage - MEI/2012/077  

Betreff: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik;
hier: Erstellung eines Beleuchtungskatasters
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-16-01
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
20.11.2012 
4. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen rückverwiesen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
20.12.2012 
7. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     

Für die Gemeinde Meinersen wird ein noch zu benennender Auftragnehmer beauftragt, eine Datenaufnahme der Straßenbeleuchtung zu erstellen sowie ein Sanierungskonzept zu erarbeiten

Beschlussvorschlag:

 

Für die Gemeinde Meinersen wird ein noch zu benennender Auftragnehmer beauftragt, eine Datenaufnahme der Straßenbeleuchtung zu erstellen sowie ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.

 

Gemäß EU-Richtlinien werden schrittweise bestimmte, ineffiziente Leuchtmittel verboten

Sachverhalt:

 

Gemäß EU-Richtlinien werden schrittweise bestimmte, ineffiziente Leuchtmittel verboten. Zuletzt traf es die 100-Watt-Glühlampe. Die 2005/2009 beschlossene EuP-Direktive (Ökodesign-Anforderungen für Energy-using-Products) betrifft jedoch auch zahlreiche Bereiche der gewerblichen Beleuchtung. Neben dem Aus für die T12-Leuchtstofflampe im Jahr 2012 ist hier vor allem die Ausphasung der Quecksilberdampflampen zu beachten. Die Energieeffizienzanforderungen an Leuchten und Leuchtmittel bedeuten ab 2013 schrittweise bis 2015 praktisch das komplette Aus für alle HQL-Leuchten. Dies betrifft rund 35 Mio. Leuchten in Europa. Gut die Hälfte dieser 35 Mio. Leuchten wird in der Straßenbeleuchtung eingesetzt, der Rest in der Industrie. Dies bedeutet, dass diese Leuchtmittel ihr CE-Zeichen verlieren und nicht mehr verkauft werden dürfen. Sie dürfen aber weiterhin eingesetzt werden.

 

Gefördert werden Kommunen und Gemeinden, die mit LED-Technik in der Straßen- und Außenbeleuchtung eine Emissionsminderung von mindestens 60 % erzielen. In Bezug auf die Umsetzung einer hocheffizienten Straßenbeleuchtung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen“ hat die Gemeinde vorsorglich einen Antrag an den Projektträger Jülich GmbH in Berlin gestellt. Bei einer Gesamtbausumme von ca. 822.000,00 €, beträgt die beantragte Zuwendung 205.000,00 €. Somit müssten durch die Gemeinde noch ca. 617.000,00 € aufgebracht werden.

 

Nach Rücksprache mit dem Zuwendungsgeber wird die Gemeinde die errechnete Zuwendung in den nächsten Wochen schriftlich bestätigt bekommen. Auf Antrag der Verwaltung stimmt der Zuwendungsgeber einer Laufzeitverlängerung von 12 auf 18 Monaten zu. Die Laufzeit würde am 01.04.2013 beginnen und am 30.09.2014 enden. Mit der Ausschreibung kann dann frühestens am 01.04.2013 begonnen werden.

Das bedeutet für die Gemeinde Meinersen, dass für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 jeweils 411.000 Euro bereitgestellt werden müssten. Die Zuwendung würde je nach Baufortschritt auf Anforderung ausgezahlt. 20 % der Zuwendung werden jedoch erst nach Nachweis der 60%igen Kosteneinsparung erfolgen.

 

Aufgrund einer Ermittlung über die Straßenfläche und Straßenlänge und einem gemittelten Mastabstand von ca. 60 m und einer Befahrung der Straßen gibt es in der Gemeinde Meinersen 1035 Leuchtpunkte. Hierbei wurden ca. 10 Peitschenleuchten (2x36 W, Lichtpunkthöhe 6m), ca. 50 Peitschenleuchte (2x54 W, LPH 8m), ca. 375 Kofferleuchten 80 W, LPH 4,5m), ca. 400 Kofferleuchten (125 W, LPH 6m) und ca. 200 Pilzleuchten (80 W, LPH 3,5m) ermittelt.

 

In den Jahren 2010 und 2011 sind folgende Kosten für Strom und Unterhaltungsarbeiten entstanden:

 

Gemeinde Meinersen

Stromkosten

Unterhaltungs-kosten

ca. Anzahl der Lampenmaste   [Stück]

2010

43.642,94 €

20.960,23 €

1035

2011

38.510,03 €

16.206,60 €

1035

 

Damit eine mögliche Umrüstung der Straßenbeleuchtung erfolgen kann, ist es notwendig ein Kataster für die Straßenbeleuchtung zu erstellen. Es wird vorgeschlagen damit die LSW LandE Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 18.000 Euro stehen im Rahmen des Budget 5450000 – Unterhaltung Straßenbeleuchtung, Stromkosten Straßenbeleuchtung und Winterdienst – ausreichend zur Verfügung.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mittel für das Straßenbeleuchtungskataster ursprünglich nicht vorgesehen waren und zusätzlich das Budget des Produktes 5450000 belasten; daher können überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im noch verbleibenden HH-Jahr nicht ausgeschlossen werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Es ergeben sich einmalige Aufwendungen und Auszahlungen beim Produkt 5450000 in Höhe von 18

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es ergeben sich einmalige Aufwendungen und Auszahlungen beim Produkt 5450000 in Höhe von 18.000,00 € im Ergebnis- und Finanzhaushalt.

 

 

Keine

Anlage/n:

 

Keine.

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