Vorlage - SGM/2012/193  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:22 21 02/01 Schw.
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
05.11.2012 
5. Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Haushaltsentwurf 2013 SGM 1. Teil  
Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilergebnishaushalte_Teilfinanzhaushalte  
Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 1 - Verwaltungsleitung  
Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 2 - Haupt- und Schulamt  
Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 3 - Kämmereiamt  
Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 4 - Ordnungsamt  
Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 5 - Bauamt  
Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 6 - Gleichstellungsfragen  

Beschlussvorschlag:

 

Den Fachausschüssen wird der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2013 zur Beratung empfohlen.

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Die Verwaltung hat den beigefügten doppischen Haushaltplan aufgestellt. Dieser Entwurf wird in erster Lesung zunächst im Haushaltsausschuss beraten und ist für das weitere Verfahren den Fachausschüssen zur Beratung zu empfehlen.

 

Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag in Höhe von 921.300 € aus. Ursächlich ist hier eine einmalige Reduzierung der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2013.

 

Hintergrund sind zu erwartende Überschüsse im Samtgemeindehaushalt der Jahre 2010 und 2011, aber auch die positive Liquidität der Samtgemeinde.

 

Die Samtgemeindeumlage wurde in der Höhe festgesetzt, in der alle vier Ergebnishaushalte der Mitgliedsgemeinden ausgeglichen sind oder einen Überschuss aufweisen.

 

Insofern wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Mitgliedsgemeinden an der positiven Entwicklung der Samtgemeindefinanzen teilhaben zu lassen.

 

Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass dies nur ein einmaliger Vorgang sein kann.

 

Der Haushalt ist somit nicht ausgeglichen im Sinne des § 110 (4) NKomVG. Die Verpflichtung (zum Ausgleich) gilt jedoch als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag mit Mitteln aus der Überschussrücklage (§ 123 NKomVG) verrechnet werden kann (§ 110 (5) NKomVG). Auch wenn die Bilanz noch nicht in geprüfter Form vorliegt, kann dennoch die Aussage getroffen werden, dass diese Überschüsse vorliegen.

 

Im Anschluss an die Beratung des Haushaltsentwurfes in den Fachausschüssen erfolgt die Beschlussfassung des endgültigen Haushaltes 2013 in der 2. Lesung des Haushaltsausschusses und anschließend im Samtgemeindeausschuss und Samtgemeinderat.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegenden Haushaltsplanentwurf.

 


Anlage/n:

 

Verwaltungsentwurf Haushaltsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2013 SGM 1. Teil (1639 KB)      
Anlage 2 2 Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilergebnishaushalte_Teilfinanzhaushalte (901 KB)      
Anlage 3 3 Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 1 - Verwaltungsleitung (221 KB)      
Anlage 4 4 Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 2 - Haupt- und Schulamt (5937 KB)      
Anlage 5 5 Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 3 - Kämmereiamt (1460 KB)      
Anlage 6 6 Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 4 - Ordnungsamt (2388 KB)      
Anlage 7 7 Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 5 - Bauamt (1541 KB)      
Anlage 8 8 Haushaltsentwurf 2013 SGM Teilhaushalt 6 - Gleichstellungsfragen (329 KB)      
Stammbaum:
SGM/2012/193   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2012/193-01   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 - Tischvorlage   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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