Vorlage - SGM/2012/197  

Betreff: 10. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:67-41-01
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
15.11.2012 
3. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
19.12.2012 
7. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
10 Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung  
Darstellung Gebührentarif bei Erhöhung  
Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzungneu2012  

Die als Anlage beigefügte 10

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte 10. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen mit dem überarbeiteten Gebührentarif wird beschlossen.

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Samtgemeinderates vom 19

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Samtgemeinderates vom 19.12.2011 - Beschlussvorlage Nr. 2011/020 - ist der Gebührentarif der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen jährlich bis zum Jahr 2014 um die prozentuale Erhöhung der Verbraucherpreisindexsteigerung und um weitere 5 % anzupassen. Demnach wurde entsprechend in dem Gebührentarif eine Erhöhung der Gebühren um 7 % eingearbeitet (2 % Verbraucherpreisindex + zusätzlich 5 %). Die einzelnen Gebührensätze, welche auf volle Eurobeträge aufgerundet wurden, können aus dem beigefügten Gebührentarif entnommen werden.

 

Aufgrund des Ergebnisses der öffentlichen Ausschreibung für den Gruftaushub sollte zudem die Gebühr für den Gruftaushub „Erdbestattung“ entsprechend angepasst werden. Um für diesen „durchlaufenden Posten“ Kostendeckung zu erreichen, ist die Erhöhung der Gebühr von derzeit 325,00 € auf 488,00 € erforderlich.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Durch die Anpassung des Gebührentarifes werden im kommenden Haushaltsjahr Mehrerträge erzielt

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Anpassung des Gebührentarifes werden im kommenden Haushaltsjahr Mehrerträge erzielt. Die Höhe kann nicht genau beziffert werden, da diese abhängig von der Anzahl der Sterbefälle ist. Bei einem Durchschnittswert von 150 Sterbefällen im Jahr sind Mehrerträge   in Höhe von ca. 5.000,00 € zu erwarten.

 

Änderungssatzung, Gebührentarif, Darstellung Gebührentarif Erhöhung

Anlage/n:

Änderungssatzung, Gebührentarif, Darstellung Gebührentarif Erhöhung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 10 Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (21 KB)      
Anlage 3 2 Darstellung Gebührentarif bei Erhöhung (53 KB)      
Anlage 2 3 Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzungneu2012 (31 KB)      
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