Vorlage - SGM/2012/197
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Beschlusses des Samtgemeinderates vom 19.12.2011 -
Beschlussvorlage Nr. 2011/020 - ist der Gebührentarif der
Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen jährlich bis zum Jahr 2014
um die prozentuale Erhöhung der Verbraucherpreisindexsteigerung und um weitere
5 % anzupassen. Demnach wurde entsprechend in dem Gebührentarif eine Erhöhung
der Gebühren um 7 % eingearbeitet (2 % Verbraucherpreisindex + zusätzlich 5 %).
Die einzelnen Gebührensätze, welche auf volle Eurobeträge aufgerundet wurden,
können aus dem beigefügten Gebührentarif entnommen werden.
Aufgrund des Ergebnisses der öffentlichen Ausschreibung für den
Gruftaushub sollte zudem die Gebühr für den Gruftaushub
„Erdbestattung“ entsprechend angepasst werden. Um für diesen
„durchlaufenden Posten“ Kostendeckung zu erreichen, ist die
Erhöhung der Gebühr von derzeit 325,00 € auf 488,00 € erforderlich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Anpassung des Gebührentarifes werden im kommenden Haushaltsjahr Mehrerträge erzielt. Die Höhe kann nicht genau beziffert werden, da diese abhängig von der Anzahl der Sterbefälle ist. Bei einem Durchschnittswert von 150 Sterbefällen im Jahr sind Mehrerträge in Höhe von ca. 5.000,00 € zu erwarten.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 10 Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (21 KB) | ||||
2 | Darstellung Gebührentarif bei Erhöhung (53 KB) | ||||
3 | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzungneu2012 (31 KB) |