Vorlage - MUE/2012/115
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Beschlussvorschlag:
Für die Errichtung
einer Dunkelampel im Bereich des „Holzenhofes“ zur Querung der
Hauptstraße werden 25.000,00 EUR in den Haushalt 2013 eingestellt.
Sachverhalt:
Anlässlich eines
Ortstermins mit Vertretern des Landkreises, der Nds. Landesbehörde für Verkehr
und Vertretern der Polizeiinspektion Gifhorn und des Polizeikommissariats
Meinersen wurden die Möglichkeiten zur Errichtung einer adäquaten Möglichkeit
für eine Fußgängerquerung im Bereich des „Holzenhofes“ besprochen.
Durch die Umnutzung
des „Holzenhofes“ zum Betreuten Wohnen und der auf der anderen
Seite der Hauptstr. liegenden wichtigen Versorgungseinrichtungen (Einkaufen,
Apotheke etc.) erscheint es erforderlich, den insbesondere älteren bzw.
körperlich eingeschränkten Bewohnern der Anlage die Möglichkeit zu geben, die
Hauptstraße gefährdungsfrei zu queren.
Im Rahmen des
Ortstermins wurde unter anderem die Möglichkeit der Errichtung einer
Dunkelampel favorisiert, da diese lt. Aussage des Landkreises relativ
problemlos bei Eigenfinanzierung durch die Gemeinde straßenverkehrsrechtlich
angeordnet werden kann. Seitens der Polizeiinspektion Gifhorn wurden ohne
Vorlage von konkreten Messungen jedoch Bedenken geltend gemacht.
Bauliche Maßnahmen,
wie z.B. eine Querungshilfe in der Mitte der Fahrbahn scheitern nach hiesiger
Auffassung an den örtlichen Gegebenheiten aufgrund der Straßenbreite sowie der
beiden Ein- und Ausfahrten des gegenüberliegenden Supermarktes.
Nach der nun von
der Landesbehörde für Verkehr durchgeführten Fahrzeugzählung wird aufgrund der
Zahlen von dort eine Querungshilfe als bauliche Maßnahme in der Mitte der
Fahrbahn als zweckmäßig angesehen. Insbesondere aufgrund der geplanten
Umgestaltung des Netto-Marktes könnte dies planerisch nach Auffassung der
Landesbehörde berücksichtigt werden. Die Polizeiinspektion Gifhorn hat sich dem
angeschlossen.
Seitens der
Gemeinde wird jedoch weiterhin die Errichtung einer Dunkelampel als sinnvoll
angesehen. Da dies nach Aussage des Landkreises Gifhorn aufgrund der geltenden
Erlasslage ohne begründende Verkehrszählungen möglich ist, wird dies
verwaltungsseitig weiterverfolgt, zumal hier schutzwürdige Personenkreise wie
z.B. Schülerverkehr und betreutes Wohnen besonders betroffen sind.
Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Der Finanzhaushalt
wird im Haushaltsjahr mit 25.000,00 EUR belastet. Im Ergebnishaushalt sind die
Mittel für Abschreibung (18 Jahre) und laufende Unterhaltung von ca. 1.500,00
EUR zu veranschlagen.
Anlage/n:
Keine