Vorlage - MUE/2012/115  

Betreff: Einrichtung einer Dunkelampel im Bereich "Holzenhof"; hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln - Tischvorlage im BPU -
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
22.11.2012 
5. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
13.12.2012 
7. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     

Für die Errichtung einer Dunkelampel im Bereich des „Holzenhofes“ zur Querung der Hauptstraße werden 25

Beschlussvorschlag:

 

Für die Errichtung einer Dunkelampel im Bereich des „Holzenhofes“ zur Querung der Hauptstraße werden 25.000,00 EUR in den Haushalt 2013 eingestellt.

 

 

Anlässlich eines Ortstermins mit Vertretern des Landkreises, der Nds

Sachverhalt:

 

Anlässlich eines Ortstermins mit Vertretern des Landkreises, der Nds. Landesbehörde für Verkehr und Vertretern der Polizeiinspektion Gifhorn und des Polizeikommissariats Meinersen wurden die Möglichkeiten zur Errichtung einer adäquaten Möglichkeit für eine Fußgängerquerung im Bereich des „Holzenhofes“ besprochen.

 

Durch die Umnutzung des „Holzenhofes“ zum Betreuten Wohnen und der auf der anderen Seite der Hauptstr. liegenden wichtigen Versorgungseinrichtungen (Einkaufen, Apotheke etc.) erscheint es erforderlich, den insbesondere älteren bzw. körperlich eingeschränkten Bewohnern der Anlage die Möglichkeit zu geben, die Hauptstraße gefährdungsfrei zu queren.

 

Im Rahmen des Ortstermins wurde unter anderem die Möglichkeit der Errichtung einer Dunkelampel favorisiert, da diese lt. Aussage des Landkreises relativ problemlos bei Eigenfinanzierung durch die Gemeinde straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden kann. Seitens der Polizeiinspektion Gifhorn wurden ohne Vorlage von konkreten Messungen jedoch Bedenken geltend gemacht.

 

Bauliche Maßnahmen, wie z.B. eine Querungshilfe in der Mitte der Fahrbahn scheitern nach hiesiger Auffassung an den örtlichen Gegebenheiten aufgrund der Straßenbreite sowie der beiden Ein- und Ausfahrten des gegenüberliegenden Supermarktes.

 

Nach der nun von der Landesbehörde für Verkehr durchgeführten Fahrzeugzählung wird aufgrund der Zahlen von dort eine Querungshilfe als bauliche Maßnahme in der Mitte der Fahrbahn als zweckmäßig angesehen. Insbesondere aufgrund der geplanten Umgestaltung des Netto-Marktes könnte dies planerisch nach Auffassung der Landesbehörde berücksichtigt werden. Die Polizeiinspektion Gifhorn hat sich dem angeschlossen.

 


Seitens der Gemeinde wird jedoch weiterhin die Errichtung einer Dunkelampel als sinnvoll angesehen. Da dies nach Aussage des Landkreises Gifhorn aufgrund der geltenden Erlasslage ohne begründende Verkehrszählungen möglich ist, wird dies verwaltungsseitig weiterverfolgt, zumal hier schutzwürdige Personenkreise wie z.B. Schülerverkehr und betreutes Wohnen besonders betroffen sind.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

Der Finanzhaushalt wird im Haushaltsjahr mit 25

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Finanzhaushalt wird im Haushaltsjahr mit 25.000,00 EUR belastet. Im Ergebnishaushalt sind die Mittel für Abschreibung (18 Jahre) und laufende Unterhaltung von ca. 1.500,00 EUR zu veranschlagen.

 

 

Keine

Anlage/n:

Keine

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