Sporthallen

Sporthallen in der Samtgemeinde Meinersen

Sporthallen in der Trägerschaft der Samtgemeinde Meinersen

Folgende Sporthallen befinden sich in der Trägerschaft der Samtgemeinde Meinersen und können von Vereinen und Gruppen außerhalb der Schulzeit unter Berücksichtigung der in der Benutzungsordnung festgelegten Kriterien genutzt werden.

Für den außerschulischen Betrieb stehen die Hallen grundsätzlich wochentags ab 14:00 Uhr, an den Wochenenden ab 09:00 Uhr zur Verfügung. Die Ausnahmen bilden die Ganztagsschulen, die aufgrund des Ganztagsschulbetriebes erst ab 15:30 Uhr genutzt werden können. Spätestens um 22:00 Uhr sind die Hallen zu verlassen.

An den Wochenenden findet in den Sporthallen der Punktspielbetrieb der Sportvereine statt.

Während der Schulferien im Land Niedersachsen können die Sporthallen auf Antrag genutzt werden. Ausgenommen hiervon sind die Sommerferien. Anträge sind schriftlich spätestens 4 Wochen vor Ferienbeginn zu stellen bei:

Samtgemeinde Meinersen

Fachbereich Bildung, Jugend und Soziales

Frau Nadine Hilse

Hauptstraße 1

38536 Meinersen

E-Mail: nadine.hilse@sg-meinersen.de

Sporthallen in der Trägerschaft des Landkreises Gifhorn

Sibylla-Merian-Gymnasium

Am Gajenberg 2

38536 Meinersen

2-Feld-Halle mit Tribüne

 

Die Sporthalle des Sibylla-Merian-Gymnasiums steht aufgrund des Sportunterrichtes für das Gymnasium erst ab 16:30 Uhr zur Verfügung.

Während der Oster-, Herbst- und Sommerferien ist eine Nutzung der Sporthalle auf Antrag möglich. Anträge können gestellt werden beim

Landkreis Gifhorn

Fachbereich 6 - Schule

Frau Nicole Merten

Ribbesbütteler Weg 4

38518 Gifhorn

E-Mail: nicole.merten@gifhorn.de

Telefon: 05371 82-405