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Das Rathaus der Samtgemeinde Meinersen sowie alle Verwaltungsaußenstellen bleiben bis auf Weiteres komplett für alle Bürgerinnen und Bürger geschlossen.
Nur in begründeten Fällen können für das Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt), Standesamt und für die Bauverwaltung nach telefonischer Vereinbarung Termine abgesprochen werden:
Bürgerbüro: 05372/89-319 ewo@sg-meinersen.de
Standesamt: 05372/89-321 standesamt@sg-meinersen.de
Bauverwaltung: 05372/89-618 bauleitplanung@sg-meinersen.de
Friedhofsverwaltung: 05372/89-613 friedhofsverwaltung@sg-meinersen.de
Informationen zum Coronavirus
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nds. Corona-Verordnung) in der ab 19.04.2021 gültigen Fassung
Niedersächsische Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Nds. Quarantäne-Verordnung) in der ab 19.04.2021 gültigen Fassung
Um Sie über das Coronavirus und den aktuellen Sachstand zu informieren finden Sie hier die Informationen:
Informationen zum Coronavirus im Landkreis Gifhorn
Informationen vom Land Niedersachsen
Top-News

Die Umleitungsstrecken entnehmen Sie bitte dem beigefügten Plan:
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Vom 01. April bis zum 15. Juli jeden Jahres gilt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Daher hat das NWaldLG die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den o. g. Zeitraum festgelegt.
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Für die Kommunalwahlen am 12.09.2021 wird aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt gegeben:
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