Änderungen bei der Erfassung biometrischer Daten für Ausweise, Pässe und eID-Karten

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.

Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:

1. Erstellung des Lichtbilds in der Behörde

Die in der Behörde betriebene Biometrie-Erfassungstechnik muss nach der Technischen Richtlinie TR-03121 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Das Einwohnermeldeamt bietet bereits die Möglichkeit des Anfertigens von digitalen Lichtbildern durch spezielle Fotohandys (Biometric Go) an.
Ab sofort können Sie auch in unseren Verwaltungsaußenstellen Hillerse, Leiferde und Müden (Aller) digitale Fotos anfertigen lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 € und wird direkt bei Zahlung des beantragten Dokuments fällig.

2. Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen Fotodienstleister (z.B. Fotografinnen/ Fotografen) und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde

Hierbei gelten zusätzlich die Anforderungen der Technischen Richtlinien TR-03170. Die Fotodienstleister müssen sich bei einem privaten Cloud-Betreiber selbst registrieren; für die Pass- und Ausweis- sowie Ausländerbehörden ist hierzu nichts zu veranlassen. Sollten Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, sprechen Sie bitte die Fotodienstleister an, ob ein Anschluss an die Cloud des RingFoto Verbandes besteht.
Anbieter mit Anschluss an die zulässige Fotocloud:

dm Drogerie Markt GmbH


Ringfoto GmbH & Co. KG