Führungszeugnisse
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Verena Wesche | 05372 89-317 | ![]() |
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Frau Bettina Laudien | 05372 89-317 | ![]() |
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Frau Ann-Katrin Williges | 05375 1250 | ![]() |
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Frau Tanja Wartusch | 05372 89-317 | ![]() |
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Frau Petra Maron | 05372 89-316 | ![]() |
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Frau Marion Hallmann | 05373 7701 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Jürgen Olfermann | 05372 89-319 | ![]() |
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Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
Beantragung Online über das Internet
Für die Online-Beantragung über das Internet www.fuehrungszeugnis.bund.de benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis oder einen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion. Die Gebühr in Höhe von 13,00 € wird entweder über eine Kreditkarte oder durch eine Überweisung per „giropay“ beglichen.
Beantragung im Rathaus
Was ist mitzubringen?
- Personalausweis/Reisepass- bei erweiterten Führungszeugnissen ist eine schriftliche Anforderung des Arbeitgebers vorzulegen.
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
Die Erteilung des Führungszeugnisses erfolgt direkt durch das Bundesamt für Justiz. Bei der Einwohnermeldestelle stellen Sie lediglich den Antrag auf die Erteilung, d.h. wir haben keinen Einfluss auf die Schnelligkeit der Bearbeitung beim Bundesamt. In der Regel ergeht die Rückantwort von dort innerhalb von 2 Wochen.
WICHTIG: Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
• Auskunft an eine private Stelle (z.B. für Sie, Ihren Arbeitgeber usw.),
Belegart „N“ – dieses Führungszeugnis erhalten Sie direkt nach Hause.
• Auskunft an eine Behörde (z.B. Führerscheinstelle, Gewerbestelle, Bezirksregierung usw.), Belegart „O“ – dieses Führungszeugnis wird direkt an die Behörde geschickt.
Benötigen Sie ein Führungszeugnis der Belegart „O“, legen Sie bitte bei der Antragstellung die genaue Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck/Aktenzeichen (z.B. Einstellung, Verlängerung einer Genehmigung usw.) vor.
Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss die schriftliche Anforderung des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Gebühr: 13,00 €