Reisepass / Express-Pass / 48-seitiger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Kinderreisepass
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Verena Wesche | 05372 89-317 | ![]() |
![]() |
Frau Bettina Laudien | 05372 89-317 | ![]() |
![]() |
Frau Ann-Katrin Williges | 05375 1250 | ![]() |
![]() |
Frau Tanja Wartusch | 05372 89-317 | ![]() |
![]() |
Frau Petra Maron | 05372 89-316 | ![]() |
![]() |
Frau Marion Hallmann | 05373 7701 | ![]() |
![]() |
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Jürgen Olfermann | 05372 89-319 | ![]() |
![]() |
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Was ist mitzubringen?
- der „alte“ Reisepass bzw. bei Erstausstellung der Personalausweis oder Kinderreisepass - 1 neues biometrisches Passfoto (heller, einfarbiger Hintergrund)- Ihre letzte standesamtliche Urkunde, wenn bisher weder Personalausweis noch Reisepass von der Samtgemeinde Meinersen ausgestellt wurden.- der Antrag kann nur persönlich von der betreffenden Person gestellt werden.
WICHTIG: Bei Minderjährigen werden zusätzlich die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise benötigt. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben so ist dieses durch den Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen. Weiterhin muss das Kind in jedem Fall anwesend sein.
Seit dem 01.11.2007 werden zusätzlich zu dem digitalen Passfoto auf dem Chip im elektronischen Reisepass auch 2 Fingerabdrücke (in der Regel die beiden Zeigefinger) gespeichert. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist ab dem 6. Lebensjahr vorgeschrieben.
Bei dauerhaften medizinischen Einschränkungen kann ein Pass ggf. auch ohne Fingerabdrücke ausgestellt werden. Die Fingerabdrücke sind nur auf dem Chip im Pass gespeichert. Bei der Bundesdruckerei und bei der Ausstellungsbehörde werden sie sofort nach Fertigstellung bzw. Aushändigung des Passes gelöscht!
Gültigkeit:
Bis zum 24. Lebensjahr – 6 Jahre
Ab dem 24. Lebensjahr – 10 Jahre
Gebühr:
Bis zum 24. Lebensjahr – 37,50 €Ab dem 24. Lebensjahr – 60,00 €
Express-Pass:
Sie haben die Möglichkeit sich einen Express-Pass erstellen zu lassen.
Gültigkeit:
Bis zum 24. Lebensjahr – 6 Jahre
Ab dem 24. Lebensjahr – 10 Jahre
Lieferzeit: ca. 3 bis 4 Werktage, wenn die Beantragung bis 11:00 Uhr erfolgt
Gebühr:
Bis zum 24. Lebensjahr – 69,50 €Ab dem 24. Lebensjahr – 92,00 €
48-seitiger Reisepass:
Dieser ist vor allem für Vielreisende interessant, da mehr Seiten für Eintragungen (z.B. Visa) vorhanden sind.
zusätzliche Gebühr: 22,00 €
Kindereintrag:
Seit dem 01.11.2007 ist es gesetzlich nicht mehr zulässig, Kinder in den Reisepass der Eltern einzutragen. Es muss ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass beantragt werden.
Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Was ist mitzubringen?
- der „alte“ Reisepass, falls nicht vorhanden, der Personalausweis - 1 neues biometrisches Passfoto (heller, einfarbiger Hintergrund)- der Antrag kann nur persönlich von der betreffenden Person gestellt werden.
Einen vorläufigen Reisepass können Sie nur erhalten, wenn Eilbedürftigkeit besteht und die Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist. Die Eilbedürftigkeit ist mit der Reisebestätigung nachzuweisen.
WICHTIG: Bei Minderjährigen werden zusätzlich die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise benötigt. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben so ist dieses durch den Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen. Weiterhin muss das Kind in jedem Fall anwesend sein.
Gültigkeit: max. 1 Jahr
Gebühr: 26,00 €
Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses
Was ist mitzubringen?
- Personalausweise/Reisepässe der Eltern- Einverständniserklärung und Ausweise der erziehungsberechtigten Elternteile - 1 neues biometrisches Passfoto (das Foto muss der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen)- Geburtsurkunde des Kindes- Verlängerung nur bei Vorlage des noch gültigen Kinderpasses möglich- das Kind muss in jedem Fall anwesend sein.
Der Kinderreisepass kann sofort nach Geburt des Kindes beantragt werden.
WICHTIG: Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben so ist dieses durch den Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen. Weiterhin muss das Kind in jedem Fall anwesend sein.
Gültigkeit: 6 Jahre (längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
Gebühr:
13,00 € für die Ausstellung
6,00 € für die Verlängerung