Beglaubigungen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Verena Wesche | 05372 89-317 | ![]() |
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Frau Bettina Laudien | 05372 89-317 | ![]() |
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Frau Ann-Katrin Williges | 05375 1250 | ![]() |
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Frau Tanja Wartusch | 05372 89-317 | ![]() |
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Frau Petra Maron | 05372 89-316 | ![]() |
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Frau Marion Hallmann | 05373 7701 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Jürgen Olfermann | 05372 89-319 | ![]() |
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Beglaubigung einer Kopie
Was ist mitzubringen?
- das Originaldokument
Gebühr:
3,00 € pro Beglaubigung
Deutsche standesamtliche Urkunden wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden dürfen von uns nicht beglaubigt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat.
Folgende Dokumente werden ebenfalls nicht von uns beglaubigt:
Fahrzeugbriefe und Zulassungsbescheinigungen, Kaufverträge, Schenkungsverträge, Testamente, Erbscheine, Gewerberegisterauszüge, Jagdscheine, Bebauungspläne und Zeugenerklärungen.
Beglaubigung einer Unterschrift
Was ist mitzubringen?
- Personalausweis/ Reisepass
Die Unterschrift muss vor dem beglaubigenden Bediensteten vollzogen werden.
Auf folgenden Dokumenten werden die Unterschriften nicht beglaubigt:
Kaufverträgen, Schenkungsverträgen, Testamenten, Zeugenerklärungen und Einladungen von Verwandten oder Freunden aus dem Ausland (hier wenden Sie sich bitte an die Ausländerstelle).
Gebühr: 3,00 € pro Unterschrift