Abschaffung der Beiträge und Gegenfinanzierung durch die Grundsteuer B (Variante B)

Bei diesem Alternativmodell wird die Straßenausbaubeitragssatzung komplett aufgehoben. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle im Haushalt der Gemeinde müssen durch eine dauerhafte Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B ausgeglichen werden.

Kostenaufteilung

Grundstückseigentümer müssen keine hohen, unvorhersehbaren Einmalzahlungen leisten. Nach dem Solidaritätsprinzip werden die Kosten für das gesamte gemeindliche Straßennetz kontinuierlich und in kleineren, regelmäßigen Beträgen auf alle Schultern verteilt.

Wer zahlt?

Alle. Auch Eigentümer, die in der Vergangenheit bereits Straßenausbaubeiträge oder Erschließungskosten für ihre eigene Straße entrichtet haben, werden über die erhöhte Grundsteuer erneut herangezogen und finanzieren künftig die Straßen anderer Anwohner mit. Zudem zahlen Eigentümer in neu angelegten Gebieten, deren Straßen auf Jahrzehnte hinaus nicht saniert werden müssen, die Erhöhung auch voll mit. Darüber hinaus betrifft eine Erhöhung der Grundsteuer B neben den Eigentümern auch alle Mieterinnen und Mieter im Gemeindegebiet, da die Vermieter die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten rechtlich zulässig auf die Mieter umlegen können.

Finanzielles

Im Gegensatz zu den bisherigen Beiträgen ist die Grundsteuer B eine allgemeine Steuer und rechtlich nicht zweckgebunden. Die zusätzlichen Einnahmen fließen in den allgemeinen Finanztopf (Gesamthaushalt) der Gemeinde Leiferde. Es besteht dadurch das Risiko, dass das Geld für andere Pflichtaufgaben aufgewendet wird und am Ende dennoch keine ausreichenden Mittel für den eigentlichen Straßenausbau zur Verfügung stehen.