Beibehalt der Straßenausbaubeiträge (Variante A)
Bei diesem Modell bleibt die bisherige Satzung bestehen. Die Kosten für eine Grunderneuerung werden zwischen den betroffenen Anliegern und der Gemeinde aufgeteilt.
Kostenaufteilung
Je nach Verkehrsbedeutung der Straße übernimmt die Gemeinde Leiferde einen festen Anteil (z. B. 40 % bei Anliegerstraßen und bis zu 80 % bei Straßen mit überwiegendem Durchgangsverkehr). Den restlichen Anteil zahlen die betroffenen Anlieger.
Wer zahlt?
Es werden nur diejenigen Eigentümer an den Kosten beteiligt, deren eigene Straße erneuert wird und denen dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Bürgerinnen und Bürger, deren Straßen intakt sind oder in Gebieten liegen, in denen kein Ausbau ansteht, werden nicht belastet.
Finanzielles
Da auf betroffene Eigentümer im Fall eines Ausbaus Kosten in erheblicher Höhe zukommen können, besteht zur Vermeidung finanzieller Härten die Möglichkeit, einen Antrag auf Verrentung (Zahlung in Raten über bis zu 20 Jahre) zu stellen.