Urlaub
Der Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst geht weit über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus. Wir bieten Ihnen 30 Tage Urlaub pro Jahr, sowie zusätzlich freie Tage am 24.12. und 31.12. ohne Anrechnung von Urlaub oder Zeitguthaben.
Der Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst geht weit über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus. Wir bieten Ihnen 30 Tage Urlaub pro Jahr, sowie zusätzlich freie Tage am 24.12. und 31.12. ohne Anrechnung von Urlaub oder Zeitguthaben.