Bestattung in der Samtgemeinde

 

In Deutschland herrscht Bestattungs- und Friedhofszwang. Verstorbene müssen Ihre letzte Ruhe auf einem Friedhof finden. Ausnahmen bilden die See- und Waldbestattungen. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung erfolgen.

Bestattungen werden in der Regel von einem Bestattungsunternehmen angemeldet. In der Samtgemeinde Meinersen können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung (für Erd- und Urnenbestattung möglich)

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. 
Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

  • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung.

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das Standesamt der Samtgemeinde Meinersen,
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung der Samtgemeinde Meinersen,
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
  • für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)

Für die Bestattung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde
  • Antrag auf Beisetzung

Den unterschriebenen „Antrag auf Beisetzung“ senden Sie bitte mindestens 3 Tage im Voraus per E-Mail an die Friedhofsverwaltung.

Bei einer Erdbestattung auf vorhandener Grabstätte muss spätestens eineinhalb Tage vor dem Beisetzungstermin Grabstein, Einfassung, Grabzubehör sowie Bepflanzung durch einen Steinmetz entfernt werden.

Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für

  • den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
  • Aushub der Gruft
  • Nutzung der Kapelle
  • ggf. Nutzung des Kühlraumes

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Nach oben springen