Übernahme Grabnutzung

 

Mit der Bestattung einer Person erwirbt in der Regel ein Angehöriger ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte.
Laut der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Meinersen beträgt das Nutzungsrecht bzw. die Ruhefrist für eine Erd- und Urnengrabstätte 30 Jahre. Auch nach einer Wiederbelegung auf einer bestehenden Grabstätte verlängert sich das Nutzungsrecht um weitere 30 Jahre.
Für eine Urnenbestattung in Urnenerdröhren und Stelen beläuft sich das Nutzungsrecht auf 20 Jahre.

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie dieses an eine andere Person übertragen. 

Voraussetzung für eine Übertragung:
- wenn Sie die Pflege der Grabstätte selbst nicht mehr gewährleisten können
- wenn Sie umziehen und ein anderer Angehöriger die Verantwortung und Pflege übernimmt

Füllen Sie dazu bitte das Formular „Übernahme Grabnutzungsrecht“ aus und senden Sie dieses an die Friedhofsverwaltung.

Nach oben springen