Bekanntmachungen über das Recht zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen


Gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird folgende Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in dieWählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen veröffentlicht:

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