E - Mail - Kommunikation

Hinweise zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation

Der Samtgemeinde Meinersen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für
den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a
des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente
zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Hierbei schließt der Samtgemeinde
Meinersen derzeit die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ausdrücklich aus.

Darüber hinaus gelten folgende technische Rahmenbedingungen:

Mailadressen

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse
info@sg-meinersen.de eingerichtet. Ergänzend dazu finden Sie in unserem Internetangebot
weitere E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dateiformate

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns versenden, so beachten Sie bitte,
dass wir nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen
können. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Microsoft Excel (.xlsx)
  • Bilddateien (.gif, .png, .jpg, .bmp, .tif)

Weitere Formate sind mit dem Empfänger vorher abzustimmen und im Zweifel nicht
verarbeitungsfähig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder
Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.

E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 10 Megabyte (inkl. Anhänge) angenommen.

Verschlüsselung

Hinweise zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation

Wollen Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden, so
empfehlen wir Ihnen dringend, diese postalisch an uns zu übersenden. Aus technischen und
organisatorischen Gründen können wir derzeit keine verschlüsselten Mails entschlüsseln.

Signatur

Aus technischen und organisatorischen Gründen können wir zurzeit noch keine
elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie
Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form
übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene
Kommunikation oder auf eine sonstige rechtlich zulässige Kommunikationsform (z. B.
Widerspruchsaufnahme durch Niederschrift) auszuweichen.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert.
Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder
Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.