Straßenausbaubeitragssatzung
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
die Frage über das Bestehen oder die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wird in der Politik sowie innerhalb der Bevölkerung intensiv diskutiert. Der Rat der Gemeinde Leiferde möchte Ihre Meinung in diese zukunftsweisende Entscheidung einbeziehen, weshalb wir eine Online-Bürgerumfrage durchführen. Die Abstimmung ist im Zeitraum vom 26.06 (ab 00:00 Uhr) bis zum 25.08.2026 (bis 23:59 Uhr) freigeschaltet.
Das Ergebnis dieser Befragung ist für den Rat rechtlich nicht bindend, dient jedoch als wesentliche und wichtige Grundlage für die finale Entscheidungsfindung.
Um Ihre offenen Fragen im persönlichen Austausch zu beantworten, finden zwei zentrale Informationsveranstaltungen im Großen Saal des Dorfgemeinschaftshauses Leiferde statt und zwar am 28.07.2026 um 18:00 Uhr sowie am 19.08.2026 um 17:00 Uhr.
Für Bürgerinnen und Bürger, die weniger technikaffin sind oder keinen digitalen Zugang besitzen, bieten wir zudem ein Unterstützungsangebot an. Die Mitarbeiterinnen stehen Ihnen in der Außenstelle Leiferde während der regulären Öffnungszeiten gerne zur Verfügung, um die Online-Abstimmung bei Bedarf direkt vor Ort gemeinsam mit Ihnen durchzuführen. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte vorab telefonisch an oder buchen Sie vorab einen Termin.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Stimmabgabe über die zwei verschiedenen Varianten.
Allgemeines
Nach der aktuellen Rechtslage (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz, Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen) erhebt die Gemeinde Leiferde Straßenausbaubeiträge, wenn bestehende öffentliche Straßen, Gehwege oder Beleuchtungsanlagen grundlegend erneuert oder verbessert werden.
Wichtig: Reine Reparaturen (wie das Ausbessern von Schlaglöchern oder Asphalt-Ausbesserungen) fallen nicht unter diese Beiträge. Solche Instandhaltungen zahlt die Gemeinde Leiferde immer komplett selbst aus ihrem laufenden Haushalt, also insbesondere von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern der Gemeinde.
Beibehalt der Straßenausbaubeiträge (Variante A)
Bei diesem Modell bleibt die bisherige Satzung bestehen. Die Kosten für eine Grunderneuerung werden zwischen den betroffenen Anliegern und der Gemeinde aufgeteilt.
Kostenaufteilung
Je nach Verkehrsbedeutung der Straße übernimmt die Gemeinde Leiferde einen festen Anteil (z. B. 40 % bei Anliegerstraßen und bis zu 80 % bei Straßen mit überwiegendem Durchgangsverkehr). Den restlichen Anteil zahlen die betroffenen Anlieger.
Wer zahlt?
Es werden nur diejenigen Eigentümer an den Kosten beteiligt, deren eigene Straße erneuert wird und denen dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Bürgerinnen und Bürger, deren Straßen intakt sind oder in Gebieten liegen, in denen kein Ausbau ansteht, werden nicht belastet.
Finanzielles
Da auf betroffene Eigentümer im Fall eines Ausbaus Kosten in erheblicher Höhe zukommen können, besteht zur Vermeidung finanzieller Härten die Möglichkeit, einen Antrag auf Verrentung (Zahlung in Raten über bis zu 20 Jahre) zu stellen.
Abschaffung der Beiträge und Gegenfinanzierung durch die Grundsteuer B (Variante B)
Bei diesem Alternativmodell wird die Straßenausbaubeitragssatzung komplett aufgehoben. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle im Haushalt der Gemeinde müssen durch eine dauerhafte Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B ausgeglichen werden.
Kostenaufteilung
Grundstückseigentümer müssen keine hohen, unvorhersehbaren Einmalzahlungen leisten. Nach dem Solidaritätsprinzip werden die Kosten für das gesamte gemeindliche Straßennetz kontinuierlich und in kleineren, regelmäßigen Beträgen auf alle Schultern verteilt.
Wer zahlt?
Alle. Auch Eigentümer, die in der Vergangenheit bereits Straßenausbaubeiträge oder Erschließungskosten für ihre eigene Straße entrichtet haben, werden über die erhöhte Grundsteuer erneut herangezogen und finanzieren künftig die Straßen anderer Anwohner mit. Zudem zahlen Eigentümer in neu angelegten Gebieten, deren Straßen auf Jahrzehnte hinaus nicht saniert werden müssen, die Erhöhung auch voll mit. Darüber hinaus betrifft eine Erhöhung der Grundsteuer B neben den Eigentümern auch alle Mieterinnen und Mieter im Gemeindegebiet, da die Vermieter die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten rechtlich zulässig auf die Mieter umlegen können.
Finanzielles
Im Gegensatz zu den bisherigen Beiträgen ist die Grundsteuer B eine allgemeine Steuer und rechtlich nicht zweckgebunden. Die zusätzlichen Einnahmen fließen in den allgemeinen Finanztopf (Gesamthaushalt) der Gemeinde Leiferde. Es besteht dadurch das Risiko, dass das Geld für andere Pflichtaufgaben aufgewendet wird und am Ende dennoch keine ausreichenden Mittel für den eigentlichen Straßenausbau zur Verfügung stehen.
Erschließungsbeiträge
Zur Einordnung muss strikt zwischen Straßenausbaubeiträgen und Erschließungsbeiträgen unterschieden werden. Diese Befragung bezieht sich ausschließlich auf die Straßenausbaubeiträge. Erschließungsbeiträge fallen hingegen bei der erstmaligen Herstellung einer Straße an. Das heißt, wenn eine Straße zum allerersten Mal endgültig hergestellt wird. Dies betrifft alle Straßen, die nach 1961 angelegt wurden/werden, also auch die Straßen in den Neubaugebieten. Die Erschließungsbeiträge sind in den §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) bundeseinheitlich festgelegt. Die Gemeinden sind demnach gesetzlich verpflichtet, mindestens 10% des Erschließungsaufwandes selbst zu tragen, während bis zu 90 % auf die Eigentümer umgelegt werden müssen. Im Gegensatz zu den Straßenausbaubeiträgen hat die Gemeinde Leiferde bei den Erschließungsbeiträgen keinerlei politischen Handlungsspielraum.
Gegenüberstellung der Varianten
|
Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge gemäß Satzung (Variante A) |
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit Gegenfinanzierung über die Grundsteuer B (Variante B) |
|---|---|
|
Aufteilung der umlagefähigen Kosten zwischen betroffenen Anliegern und der Gemeinde. |
Die Kosten werden auf alle Eigentümer über die Grundsteuer B aufgeteilt. |
|
Es zahlen nur Eigentümer, welche an der ausgebauten Straße liegen. |
Es zahlen durch Umlage alle Eigentümer und Mieter. |
|
Anliegeranteil je nach Verkehrsbedeutung der Straße unterschiedlich hoch. |
Es zahlen alle denselben Betrag, dieser wird über die Grundsteuer abgebildet. |
|
Bürger in Neubaugebieten werden verschont, da diese bereits gezahlt haben |
Auch Bürger in Neubaugebieten zahlen |
|
Eigentümer, welche an Kreis- oder Landesstraßen liegen (Gemeinde ist kein Straßenbaulastträger) zahlen für Ausbau der Fahrbahn nicht. |
Eigentümer, welche an Kreis- oder Landesstraßen liegen, zahlen ebenfalls erhöhte Grundsteuer. |
|
Eigentümer, welche an Wirtschaftswegen (WW) liegen, zahlen für diesen Weg im Fall eines Ausbaus selbst Beiträge. |
Wirtschaftswege werden ebenfalls über die Grundsteuer umgelegt, also bezahlen alle Bürger diesen Ausbau mit. |
|
Im Fall eines Ausbaus: Verrentungsmöglichkeit (zinsgünstige Ratenzahlung über bis zu 20 Jahre). |
Keine Verrentungsmöglichkeit, jedoch Stundung nach der Abgabenordnung möglich. |
|
Gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie öffentliche Einrichtungen sind als Anlieger im Ausbaufall grundsätzlich voll beitragspflichtig. |
Gesetzlich grundsteuerbefreite Objekte (z. B. gemeinnützige Grundstücke oder öffentliche Einrichtungen) tragen trotz Straßennutzung keinen Anteil an der Gegenfinanzierung |
|
Reparaturen zahlt die Gemeinde selbst (Unterhaltungskosten). |
Die Grundsteuer B ist eine allgemeine Steuer, welche nicht zweckgebunden ist. |
|
Die Erschließungsbeiträge bleiben unberührt, sie sind nicht abschaffbar. |
Die Erschließungsbeiträge bleiben unberührt, sie sind nicht abschaffbar. |